Erfolg: Bus- und Bahnpersonal wird nicht zur Maskenpolizei
Die Zuständigkeiten beim Thema Maskenpflicht stehen fest. Nicht die Beschäftigten sind verantwortlich, sondern die staatlichen Behörden. Darauf hat sich ein Runder Tisch geeinigt. Die EVG hat daran einen großen Anteil.
An der Veranstaltung nahmen am Mittwoch Vertreter*innen des Bundes, der Länder, der Bundespolizei, der Verkehrswirtschaft, Gewerkschaften und kommunale Spitzenverbände teil. Der kommissarische EVG-Vorsitzende Klaus-Dieter Hommel zeigte sich mit dem Ergebnis zufrieden: „Eisenbahner*innen werden nicht zur Maskenpolizei. Wir haben als EVG verhindert, dass unsere Kolleginnen und Kollegen zusätzlich unnötigen Gefahren ausgesetzt werden.“
Einigkeit herrschte von Anfang an darüber, dass mit der eingeführten Maskenpflicht ein unverzichtbarer Beitrag geleistet wird, das Covid-19-Infektionsrisiko zu minimieren. Für die definierten Zuständigkeiten bei Sanktionen brauchte es etwas länger.
So ist eine ins Spiel gebrachte Änderung der Beförderungsbedingungen vom Tisch. Somit läge sonst das Verhängen von Bußgeldern für Maskenmuffel, bzw. deren Durchsetzung bei Bus- und Bahnunternehmen. Das hat unsere Gewerkschaft rechtzeitig erkannt und bereits vor Wochen vor diesem Schritt mit allen Konsequenzen gewarnt. Vereinbart wurde weiterhin, dass ab Anfang Oktober das Tragen einer Maske bundesweit an sogenannten Schwerpunktkontrolltagen überprüft wird. Beteiligt sind daran die Verkehrsunternehmen, Ordnungs- und Gesundheitsämter, die Polizei der Länder und die Bundespolizei.
Beschlossen wurde der Runde Tisch auf der jüngsten Ministerpräsidenten- und der Verkehrsministerkonferenz vor wenigen Wochen. Zu oft und zu lange herrschte Streit darüber, wer die getroffenen Regelungen der Länder und des Bundes effektiv durchsetzen soll, kann oder darf.