Erholung Plus: 156 Euro Zuschuss für deinen Urlaub - jetzt beantragen!
Du hast den nächsten Urlaub schon geplant? Von Deiner EVG gibt es jetzt für förderberechtigte Mitglieder 156 Euro extra.
„Erholung Plus“ nennt sich dieser Zuschuss offiziell, der im Zeitraum ab dem 2. Mai bis Ende August 2024 beim „Fonds soziale Sicherung“ beantragt werden kann.
Voraussetzung ist, dass du in der Zeit von Februar bis November 2024 mindestens eine Woche Urlaub hast.
Mehr Informationen – auch zum Kreis der Förderberechtigten – findest du auf der Website des „Fonds soziale Sicherung“ unter dein-fonds.de/erholungplus24. Der Fonds übernimmt übrigens auch die Versteuerung für dich.
Die 156 Euro extra sind ein Ergebnis der jüngsten Tarifrunde. Gemeinsam haben wir für mehr Geld für dich gesorgt.