Ericsson Technology Services: Nicht nachvollziehbar!
Die Geschäftsführung der Ericsson Technology Services GmbH konfrontiert derzeit den Gesamtbetriebsrat (GBR) mit dem angeblichen und zwingenden Erfordernis einer unternehmenseinheitlichen Regelung zu einem Interessenausgleich. Die Maßnahmen selbst beruhen nach Meinung der EVG auf einer nebulösen unternehmerischen Planung zu Strukturentscheidungen.
Der Interessenausgleich soll die im Rahmen des Programms „Profitability+“ im Bereich Operations umzusetzenden Maßnahmen bei der TSG regeln. Die unternehmerische Maßnahme selbst besteht daraus, insgesamt 82 Stellen abzubauen. 43 Stellen sollen im Field Service bundesweit ersatzlos gestrichen werden und 39 Stellen - das komplette Dispatch Center aus Berlin - nach Rumänien verlagert werden. Diese Verlagerung soll angeblich eine Kosteneinsparung von ca. 50% erbringen. Weder eine Wirtschaftlichkeitsberechnung, eine Risikoanalyse, noch eine schlüssige Ressourcenplanung mit notwendigen Skills der Beschäftigten, bezogen auf die oben genannte Maßnahme, konnte dem GBR vorgelegt werden.
Die EVG fordert im Rahmen der Interessenausgleichsverhandlungen von der Geschäftsführung Ericsson die umfassende Unterrichtung der Betriebsräte und des Weiteren die betriebsverfassungsrechtlich vorgeschrieben Verhandlung über das „Ob“ und ggf. unter welchen Bedingungen Maßnahmen durchgeführt werden. Insbesondere deshalb, weil die Entscheidung zur Weiterführung des „Bodenseevertrages“ unmittelbar bevorsteht.