Erschwerniszulagenverordnung (EZulV): Weitergewährung Schichtzulagen bei Urlaub, Krankheit, Fortbildung - Zahlungen verzögern sich
Die erforderlichen Prozesse zur Umsetzung hierzu erweisen sich schwieriger und umfangreicher als geplant. Es geht um Nachtdienststunden, die wegen Urlaub, Krankheit, Fortbildung ausfielen und bislang bei der Berechnung der Schichtzulage nicht berücksichtigt wurden.
Eine Regelung in der EZulV soll verhindern, dass das berechtigte Fernbleiben vom Dienst aus einem der in § 19 Abs. 1 EZulV (a.F.) genannten Gründe Nachteile für die Gewährung der Zulage zur Folge hat – dies interpretierte das BEV bislang anders.Dazu haben – auf der Grundlage der von der EVG erreichten Rechtsprechung - Abstimmungsgespräche zwischen der DB AG und dem BEV stattgefunden. Nachdem es nun eine Grundlage zur Zahlung gibt, geht es in die praktische Umsetzung. Mit einer systemischen Zahlbarmachung kann aber leider voraussichtlich erst ab März 2018 gerechnet werden. Dann erfolgt auch die Nachberechnung für rückliegende Zeiträume. Nachzahlungen werden von Amts wegen erfolgen - auch für diejenigen, die keinen Widerspruch eingelegt und kein Verfahren betrieben hatten.