Erstattungszeiten KVB
Auf Unverständnis bei den KVB-Mitgliedern und bei der EVG stoßen die jüngst wieder länger gewordenen Erstattungszeiten bei der KVB. Die EVG ist bereits bei der Geschäftsführung der KVB und dem Vorstand der KVB vorstellig geworden.
Auf Unverständnis bei den KVB-Mitgliedern und bei der EVG stoßen die jüngst wieder länger gewordenen Erstattungszeiten bei der KVB. Die EVG ist bereits bei der Geschäftsführung der KVB und dem Vorstand der KVB vorstellig geworden.
Die derzeit ungünstige Situation ist nach unseren Erkenntnissen insbesondere zurückzuführen auf die Feiertage zum Jahreswechsel, eine mehrtägige Störung im Rechenzentrum sowie unerwartete Personalausfälle. Dies führte zu einem Bearbeitungsrückstand.
Die Mitarbeiter der KVB und auch das BEV arbeiten mit Hochdruck, um die Situation zu stabilisieren und zu verbessern.
An dieser Stelle weisen wir auch auf folgende Möglichkeit für KVB-Mitglieder der Beitragsklassen I, II und III (BesGr. A 1 - A 10) hin:
Nach einem Vertrag zwischen der KVB und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) dürfen Arztrechnungen innerhalb eines Zeitraumes von bis zu 6 Wochen beglichen werden. Wenn dies aus besonderen Gründen nicht möglich ist, so ist der Arzt unter Angabe der Gründe zu benachrichtigen. An diesem Vertrag nehmen grundsätzlich alle Ärzte teil, die Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigungen sind.
EVG und die Mitgliedervertreter bei der KVB setzen sich weiter für eine Verbesserung der Situation ein.