EuGH-Urteil: Angriff gescheitert: Deutsche Mitbestimmung ist EU-konform
Wieder ist ein Versuch gescheitert, die deutsche Unternehmensmitbestimmung auszuhebeln. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden: Das Mitbestimmungsgesetz ist mit dem EU-Recht vereinbar.
Im konkreten Fall ging es um den Touristikkonzern TUI. Ein Kleinaktionär hatte dagegen geklagt, dass nur die in Deutschland tätigen Beschäftigten den Aufsichtsrat wählen dürfen. Das sei ein Verstoß gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit. Die deutsche Mitbestimmung sei nicht EU-konform. Damit wollte er erreichen, dass nur die Kapitalseite den Aufsichtsrat bildet.
Der EuGH hat das gestoppt. Jeder Mitgliedsstaat hat das Recht, die Unternehmensmitbestimmung auszugestalten und auf inländische Beschäftigte zu begrenzen. Die Freizügigkeit beinhaltet nicht, dass es keine Unterschiede bei den Arbeitnehmerrechten geben darf.
Unternehmensmitbestimmung ist ein Stück Demokratie in der Wirtschaft. Sie wird durch das Urteil gestärkt. Es zeigt aber auch auf: Es gibt noch großen Bedarf, die sozialen Rechte der Arbeitnehmer/innen in der EU anzugleichen. Das ist eine Aufgabe für die deutsche und die europäische Politik!