EVG bedauert Scheitern der Verhandlungen zu Kinderrechten im Grundgesetz
Die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz ist für diese Legislaturperiode gescheitert. Das sei nach der abschließenden Verhandlungsrunde mit den Bundestagsfraktionen deutlich geworden, teilte Justizministerin Christine Lambrecht mit.
Diese Verankerung war im Koalitionsvertrag von SPD und CDU/CSU vereinbart worden. Da es sich um eine Grundgesetzänderung handelt, wäre hierfür aber eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich gewesen.
Mitte April hatte der Bundestag über den Gesetzentwurf hierzu beraten. Bis auf die AfD, die grundsätzlich jede Änderung im Grundgesetz ablehnte, waren die Fraktionen seitdem auf der Suche nach einem Kompromiss.
„Dass die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz nun wohl letztlich am Widerstand der Union scheitert, ist sehr bedauerlich“, so Martin Burkert, stellvertretender Vorsitzender der EVG.
„Durch die Festschreibung im Grundgesetz hätte das Kindeswohl immer mitgedacht werden und im Zweifel Vorfahrt haben müssen. Nach einem Jahr Pandemie wäre das ein gutes Zeichen gewesen“, so Burkert weiter.
Die EVG hatte immer wieder mit dem DGB und seinen Mitgliedsgewerkschaften die Umsetzung dieses Vorhabens eingefordert.
Als die Umsetzung der Koalitionsvereinbarung immer länger auf sich warten ließ, war dieses Anliegen durch die Bundesfrauenleitung der EVG auch in den Anforderungen zur Bundestagswahl eingebracht worden.
Die EVG wird sich weiterhin für Kinderrechte im Grundgesetzeinsetzen und die Parteien zu den Wahlen auch an ihrer Haltung und ihren Bemühungen dazu messen.