EVG begrüßt Ausgleich des Verdienstausfalls bei notwendiger Kinderbetreuung – Kritik an Umsetzung
Von Bundestag und Bundesrat wurde beschlossen, dass Eltern, die ihre Kinder aufgrund von Schul- oder Kitaschließung selbst betreuen müssen und deshalb nicht arbeiten können, einen teilweisen Ersatz für einen Verdienstausfall erhalten.
Aktuell sind noch widersprüchliche Informationen zu den Voraussetzungen für diese Ausgleichszahlung im Umlauf. „Aus unserer Sicht braucht es eine klare Entscheidung zugunsten der Familien“, so EVG-Vize Martin Burkert. Die EVG fordert, dass sich das Gesetz in der konkreten Umsetzung am Kurzarbeitergeld orientiert, z.B. was die Inanspruchnahme von Urlaubstagen oder Überstunden angeht. So würde ausgeschlossen, dass der gesamte Jahresurlaub eingesetzt werden muss und der Überstundeneinsatz begrenzt.
„Wenn man sich die konkrete Situation von Eltern anschaut, die derzeit im Homeoffice arbeiten und gleichzeitig Kinder betreuen müssen, dann ist schon fraglich, ob wirklich eine zumutbare Betreuungsmöglichkeit gegeben ist“, kritisiert Martin Burkert den Ausschluss von diesen Eltern „Aus Sicht der EVG ist diese Lösung nicht akzeptabel, gerade für Eltern mit Kindern im KiTa- und Grundschulalter und geht besonders zu Lasten von Alleinerziehenden und Familien mit kleineren Wohnungen“, so Burkert weiter hierzu.
Außerdem kritisiert die EVG, dass die geplante Entschädigungszahlung deutlich zu niedrig angesetzt ist: 67 Prozent der Vergütung, mit einer zusätzlichen Deckelung von 2.016 Euro/Monat (für maximal sechs Wochen) sind gerade für diejenigen mit geringem Einkommen und für Alleinerziehende eine unzumutbare wirtschaftliche Härte. „Die Bundesregierung muss handeln: Wir fordern eine Ausgleichszahlung in Höhe von mindestens 80 Prozent des Einkommens“, so Martin Burkert.
Die EVG fordert gemeinsam mit dem DGB die Bundesregierung auf, das Gesetz nachzubessern, die konkrete Umsetzung am Kurzarbeitergeld zu orientieren und die die Altersgrenze von 12 auf mindestens 14 Jahre für die zu betreuenden Kinder zu erhöhen.
Vor wenigen Tagen haben wir uns gemeinsam mit der DB AG und der GDL unter anderem darauf geeinigt, dass Eltern, die von Schul- bzw. Kita-Schließungen betroffen sind und die Kinderbetreuung nicht anders organisieren können, zunächst bis Ostern 15 Arbeitstage bezahlte Freistellung – ohne Gehaltsverlust – bekommen. „Gerade angesichts der schwachen gesetzlichen Ausgleichsregelung hat diese Vereinbarung Vorbildcharakter für andere Unternehmen“, so Martin Burkert.
Informationen zur bereits geschlossenen Corona-Vereinbarung mit der DB AG findet ihr hier.
Fragen und Antworten zum Thema hat der DGB bereitgestellt.