EVG begrüßt ein Ende der Hängepartie bei Gesetzentwurf zu Leiharbeit und Werkverträgen
Die EVG hat die Entscheidung der Koalitionsspitzen, den Gesetzentwurf zu Leiharbeiter und Werkverträgen jetzt endlich in die Ressortabstimmung zu geben, begrüßt. "Damit hat die von der CSU verursachte, monatelange und völlig unnötige Hängepartie nun endlich ein Ende", machte der EVG-Vorsitzende Alexander Kirchner deutlich.
Die EVG hat die Entscheidung der Koalitionsspitzen, den Gesetzentwurf zu Leiharbeiter und Werkverträgen jetzt endlich in die Ressortabstimmung zu geben, begrüßt. "Damit hat die von der CSU verursachte, monatelange und völlig unnötige Hängepartie nun endlich ein Ende", machte der EVG-Vorsitzende Alexander Kirchner deutlich.
Die EVG kämpfe schon seit langem gegen den zunehmenden Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen, der auch im Bahn und Busbereich immer stärker um sich greife. "Dieser Missbrauch bedroht auch in unserem Vertretungsbereich zunehmend Arbeitsplätze, da werden wir nicht tatenlos zusehen", stellte Kirchner fest. Erst am vergangenen Samstag hätten rund 300 EVG-Mitglieder an der großen DGB-Kundgebung in München teilgenommen. "Dieser Druck der Straße hat seine Wirkung offensichtlich nicht verfehlt", so Alexander Kirchner.
"Eine gesetzliche Regelung ist dringend erforderlich, um die Grenzen des Zulässigen aufzuzeigen", stellte der EVG-Vorsitzende fest. Gleichwohl würden mit dem vorliegenden Entwurf nicht alle Probleme gelöst. "In unserem Vertretungsbereich werden wir auch weiterhin zahlreiche Baustellen haben, bei denen es Regelungen im Sinne der Kolleginnen und Kollegen zu treffen gilt", so Kirchner. "Wir wollen mehr, als jetzt festgeschrieben werden soll und haben das in einzelnen Betrieben auch schon durchsetzen können, machte der EVG-Vorsitzende deutlich.
Kern des Gesetzesvorhabens ist es, den Einsatz eines Leiharbeiters im selben Betrieb auf 18 Monate zu begrenzen. Nach neun Monaten soll die gleiche Bezahlung wie für Stammbelegschaften vorgeschrieben. Bei Werkverträgen will Nahles sicherstellen, dass diese nicht zur Verdrängung regulärer Jobs missbraucht werden.