EVG begrüßt Verbot von „Gehsteigbelästigungen“

Wie bereits im Mai 2023 angekündigt, sollen nun „Gehsteigbelästigungen“ von Schwangeren zukünftig unterbunden werden. Gemeint damit sind Protestaktionen von Abtreibungsgegner:innen im Umkreis von 100 Metern vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, Krankenhäusern oder Praxen. Der Bundestag hatte am Freitag mehrheitlich einem Gesetzesentwurf zugestimmt.

In der Vergangenheit waren Personal und Schwangere immer wieder am Zugang zu Einrichtungen gehindert worden oder waren Bedrohungen, Anfeindungen und Einschüchterungsversuchen ausgesetzt.

„Diese Aktionen haben enormen Druck in einer ohnehin schon komplexen Situation auf die Betroffenen ausgeübt und waren extrem belastend, ja traumatisierend. Es ist zu begrüßen, dass ein ungehinderter Zugang zu Beratungsstellen, Krankenhäusern und Praxen jetzt sichergestellt ist.“, so Nadja Houy, Vorsitzende der EVG-Bundesfrauenleitung dazu. 

Das Gesetz sieht außerdem eine neue statistische Erhebung zur regionalen Versorgungslage für Schwangerschaftsabbrüche vor.

„In vielen Regionen Deutschlands ist die Versorgungslage nicht ausreichend, die statistische Erhebung kann hier ein erster Schritt für Verbesserungen sein.“