EVG begrüßt Verlängerung der Pflege-Sonderregelungen
Die EVG begrüßt, dass der Bundestag die Pflege-Akuthilfen verlängert hat. „Pflegende Angehörige sind von den Einschränkungen der Pandemie besonders betroffen. Ausfälle bei stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen und Pflegedienstleistern führen dazu, dass viele Berufstätige die häusliche Pflege ihrer Angehörigen selbst übernehmen müssen. Das ist belastend und braucht weiter Unterstützung“, so EVG-Vize Martin Burkert.
Konkret geht es um eine flexiblere Handhabung von Pflege- und Familienpflegezeit, die Freistellung für pflegende Angehörige bei einer akuten Pflegesituation und den Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld - für je bis zu 20 Arbeitstage. Diese Akuthilfen gelten weiter bis zum 30. Juni 2022. „Für Familien, die zu Hause pflegen, sind diese Hilfen sehr wichtig. Sie können so in einer Akutsituation die Pflege übernehmen oder organisieren“, so Burkert.