EVG-Bundesvorstand berät Tarifeinheitsgesetz, ÖPNV-Rettungsschirm und Vereinbarkeit
Die EVG bekräftigt ihre Forderung nach einer Fortsetzung des ÖPNV-Rettungsschirms. Bund und Länder müssten dafür in diesem Jahr mindestens weitere zwei Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Das hat der Bundesvorstand der EVG in seiner digitalen Auftaktsitzung 2021 beschlossen.
Bereits frühzeitig hat sich die EVG für einen finanziellen Ausgleich der Corona-bedingten Einnahmeausfälle der Verkehrsunternehmen ausgesprochen. Bund und Länder haben dafür 5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt, die bisher nicht ganz ausgeschöpft sind. Es ist aber absehbar, dass auch in diesem Jahr massive Schäden durch die Corona-Krise eintreten werden. „Bund und Länder waren und sind in der Verantwortung, ihre Zusagen (weiter) zu erfüllen und damit die Arbeitsplätze und Unternehmen zu sichern“, heißt es in dem Beschluss. „Zudem ist es wichtig, dass in allen Bundesländern auch die gesamten Schäden zu 100 Prozent ausgeglichen werden.“
Die EVG fordert außerdem Bund und DB AG auf, die Voraussetzungen zu schaffen, dass die Eigenkapitalerhöhung der DB AG umgesetzt werden kann – wie im „Bündnis für unsere Bahn“ vereinbart. Bisher hat die EU-Kommission die dafür erforderliche Genehmigung nicht erteilt. Bei der Eigenkapitalerhöhung dürfe es „zu keinen Auflagen kommen, die der Deutschen Bahn AG schaden und anderen Unternehmen nicht helfen.“
Der EVG-Bundesvorstand befasste sich in seiner Sitzung auch mit dem Tarifeinheitsgesetz (TEG). Die DB AG hat angekündigt, dieses Gesetz in einigen ihrer Betriebe umzusetzen. Danach gilt in Betrieben mit kollidierenden Tarifverträgen nur noch der Tarifvertrag der mitgliederstärksten Gewerkschaft. Dies könnte dazu führen, dass auch Tarifverträge der EVG zumindest vorübergehend verdrängt werden. „In diesen Betrieben können wir nur aufklären und Mitglieder werben“, so Vorstandsmitglied Kristian Loroch. Es gelte, in den betreffenden Betrieben wieder Mehrheiten zu organisieren. Loroch forderte von der DB AG, zügig eine Zeitschiene zur Umsetzung des TEG vorzulegen. „Wir sind bereit, gute Tarifverträge für unsere Mitglieder zu machen, wir sind auch bereit, dazu entsprechende Gespräche zu führen, nicht aber gemeinsam mit der GDL.“ Hierzu gebe es keine gemeinsame Grundlage.
Bundesgeschäftsführerin Cosima Ingenschay zeigte die aktuelle Mitgliederentwicklung auf. Der erste Trend 2021 zeigt, dass wir nahezu wieder auf dem Niveau des Vorjahres liegen. Die hervorragende Mitgliederentwicklung im vergangenen Jahr mit fast 10.000 neuen Kolleginnen und Kollegen sei auch darauf zurückzuführen, dass die EVG auf die Corona-Bedingungen reagiert und die Instrumente der Mitgliederwerbung flexibilisiert habe. „Wir haben 3.800 Kolleg*innen, die im vergangenen Jahr neue Mitglieder geworben haben“, so Cosima. „Das ist eine Super-Bilanz, mit der wir sehr zufrieden sein können.“
Die EVG will auch die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Biografie vorantreiben. Der Geschäftsführende Vorstand wurde beauftragt, Kontakt zum Konzernbetriebsrat DB AG aufzunehmen, damit die entsprechende Rahmen-KBV überarbeitet wird. Darüber hinaus soll das Thema Vereinbarkeit(en) über die DB AG hinaus u.a. in den NE-Bahnen, Behörden und Sozialeinrichtungen vorangetrieben werden. „Nicht zuletzt hat sich in der aktuellen Pandemie-Situation wieder einmal gezeigt, wie wichtig eine gute Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Biografie für alle in unserem Organisationsgebiet ist“, heißt es in dem Beschluss.