EVG-Bundesvorstand: Gemeinsam gegen rechts
Ein starkes Zeichen gegen zunehmenden Rechtsextremismus hat der Bundesvorstand der EVG in seiner jüngsten Sitzung gesendet. Einstimmig wurde eine Resolution verabschiedet, in der es unter anderem heißt: „Wir dürfen nicht schweigen (...) Wer Hetze gegen unsere Kolleg:innen mit Migrationsgeschichte betreibt, Deportationspläne schmiedet und rechtes Gedankengut vertritt, spaltet nicht nur die bunte Eisenbahner:innenfamilie, sondern ist eine Gefahr für die Demokratie und unsere offene Gesellschaft“.
Gleichzeitig wird betont: „Als EVG stehen wir für Vielfalt, Respekt und Wertschätzung. Auf der Grundlage des Grundgesetzes fördern wir aktiv die Chancengleichheit und Teilhabe in Gesellschaft, Betrieb und Gewerkschaft - unabhängig von Alter, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung, ethnischer Herkunft, Religion und Nationalität."
In Anbetracht der „braunen“ Gefahr, müssten alle Eisenbahner:innen zusammenstehen, weil die Einheit der Arbeiter:innenbewegung gegen den Faschismus für die EVG eine zentrale Lehre aus der deutschen Geschichte sei. „Wenn wir zusammen in den Betrieben Flagge gegen Hetze und Ausgrenzung zeigen, hat der Hass keine Chance“, bekräftigten die Mitglieder des EVG-Bundesvorstandes.
Nötig sei jetzt eine Stärkung der demokratischen Teilhabe in den Betrieben und Dienststellen. Gemeinsam mit ihren Schwestergewerkschaften im DGB fordere die EVG mehr gesetzliche Freistellungszeit: Um Ideen zu den eigenen Arbeitsbedingungen oder aktuelle gesellschaftliche Themen miteinander zu erörtern, solle es eine sogenannte Demokratiezeit geben.
Zudem seien alle Mitglieder der EVG aufgefordert, in den Betrieben aktiv auf Kolleg:innen zuzugehen und sich aktiv mit rechten Parolen auseinanderzusetzen: Gerade dort, wo diese auf fruchtbaren Boden zu fallen scheinen. „Wir müssen in persönlichen Gesprächen Haltung zeigen und so zum Nachdenken anregen. „Denn eine Stimme für die AfD schadet den ökonomischen und sozialen Interessen der Beschäftigten. Nie wieder ist jetzt“ - so der Bundesvorstand der EVG in einmütiger Geschlossenheit.
Bekräftigt wurde in diesem Zusammenhang noch einmal der bereits 2019 gefasste „Unvereinbarkeitsbeschluss“. Seinerzeit hatte die EVG eindeutig klargemacht, dass die Ziele und Positionierungen von rechtsextremen Parteien und Organisationen wie der AfD mit denen der EVG unvereinbar sind. Das gilt auch weiterhin.