EVG-Erfolg: Arbeitszeitregelung auch für selbstständige Lokführer!
Arbeitszeitvorschriften bei Eisenbahn-Verkehrsunternehmen (EVU) gelten künftig auch für selbstständige Lokführer. Das steht in der 11. Verordnung zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften. Sie ist jetzt auch vom Bundesrat verabschiedet worden.
Laut Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) (§ 47) müssen EVU künftig Regelungen über die Arbeitszeit und Ruhezeit aller betrieblich eingesetzten Personen aufstellen.
Das ist ein großer Fortschritt und ein Erfolg für die EVG. Wir setzen uns für gute Beschäftigungsbedingungen ein. Und deshalb fordern wir noch mehr:
- Elektronische Fahrerkarte und regelmäßige Kontrollen
- Beschränkung der ununterbrochenen Fahrzeit für Tf auf 4h 30 Min
- Schärfere Regeln bei der Tf-Führerscheinprüfung
Eisenbahn ist ein gutes und sicheres Verkehrsmittel. Und das muss auch so bleiben!