EVG-Erfolg Beschäftigtenübergang auch bei Notvergaben gesichert!
Das Landestariftreuegesetzt (LTTG) in Rheinland-Pfalz sieht vor, dass der Aufgabenträger bei einem Betreiberwechsel im SPNV / ÖPNV grundsätzlich den Übergang der Beschäftigten anordnen muss. Und zwar auch dann, wenn es um eine Notvergabe geht. Das haben das Arbeitsministerium und die Servicestelle-Landestariftreuegesetz bestätigt. Die Rechtsauffassung der EVG ist damit ganz klar bestätigt!
Die EVG hat dazu intensive Gespräche mit dem Arbeitsministerium und der Servicestelle geführt. Hintergrund sind die Ankündigungen der Unternehmensleitung von ORN und RMV im Sommer dieses Jahres, sich von Konzessionen im eigenwirtschaftlichen Verkehr vorzeitig entbinden zu lassen. Sie hatten das mit Corona-bedingten Einnahmeausfällen begründet. Nach ersten Einschätzungen bestand die Gefahr, dass im schlimmsten Fall ca. 150 - 200 Busfahrer*innen ihre Arbeitsplätze verlieren könnten, sollten die Linien an einen neuen Betreiber übergehen, ohne dass ein Beschäftigtenübergang vom Aufgabenträger angeordnet wird.
Diese Gefahr ist jetzt vom Tisch! Fair nach vorne bedeutet für uns: Kein Wettbewerb auf dem Rücken der Kolleginnen und Kollegen!