EVG erreicht mehr Planungssicherheit bei Arbeitszeit / Regelungen auf betrieblicher Ebene der richtige Weg
Die EVG und ihre Betriebsräte setzen beim Thema Arbeitszeit weiterhin auf betriebliche Lösungen. So konnten sich Vertreter des Gesamtbetriebsrat mit dem Vorstand Fernverkehr jetzt auf erste Grundsätze für mehr Planungssicherheit und Verlässlichkeit verständigen.
Im Rahmen eines gemeinsamen Gesprächs wurde unter anderem vereinbart, dass der Arbeitgeber künftig festgelegte Ruhetage nur mit Zustimmung des Beschäftigten verändern kann. Die Planung der Ersatzruhetage muss zudem in direkter Absprache mit dem Beschäftigten erfolgen.
Und: Verändert sich die Schicht um mindestens 90 Minuten, gilt das nunmehr als erhebliche Änderung. Nach Aussage des GBR-Vorsitzenden Ludwig Koller bedeutet dies zweierlei: In Härtefällen können Beschäftigte erhebliche Änderungen jetzt ablehnen, etwa, wenn sich durch kurzfristig verändernde Arbeitszeiten wichtige persönliche Termine nicht mehr wahrnehmen lassen.. "Dabei werden die EVG-Betriebsräte Sorge dafür tragen, dass diese wichtige Vereinbarung auch mit Leben erfüllt wird", so Koller.
Grundsätzlich strebe der Gesamtbetriebsrat eine Obergrenze für Schichten an, die sich verändern. Werde diese Obergrenze im Einzelfall überschritten, könne künftig jeder einzelne Beschäftigte diese ohne Begründung ablehnen.
"Damit sind wir bei den Ärgernissen, die unseren Kolleginnen am meisten auf der Seele brennen einen guten Schritt weiter. Wir werden diese Punkte jetzt im Gesamtbetriebsrat ausführlich erörtern und beschließen, damit wir verbindliche Regelungen haben", machte der GBR-Vorsitzende Ludwig Koller deutlich.
Dazu gehöre auch, dass Informationen über Planungsänderungen so früh wie möglich erfolgen sollen. "Wir müssen davon wegkommen, dass Dienstpläne immer ganz kurzfristig geändert werden, Arbeit und Freizeit müssen verbindlich planbar sein. Deshalb wollen wird eine Ankündigungsfrist von 7 Tagen durchsetzen", machte der für den Bereich Mitbestimmung zuständige EVG-Vorstand Klaus-Dieter Hommel deutlich.
"Eines der nächsten Ziele wird sein, mit dem Arbeitgeber Maßnahmen zu vereinbaren, mit denen das Ausreizen der maximalen Arbeitszeit spürbar einschränkt werden kann", stellte der GBR-Vorsitzende für den Fernverkehr, Ludwig Koller, fest. "Unser Ansatz, dies auf betrieblicher Ebene zu lösen, macht individuelle Vereinbarungen möglich, die den persönlichen Interessen unsere Mitglieder viel besser Rechnung trägt", so Koller. Genau das sei das Ziel der EVG-Betriebsräte, deshalb werde dieser Weg konsequent weiterverfolgt.