EVG forciert das Thema "Sicher unterwegs" mit "Berliner Erklärung"
"Sicherheit gibt es nicht zum Nulltarif" - das hat der stellvertretende Vorsitzende der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft, Klaus-Dieter Hommel, zu Beginn des "Runden Tisches" deutlich gemacht. Zu diesem hat die EVG am heutigen Montag, den 19.9.2016, nach Berlin geladen.
So gut wie alle Schienen-Verkehrsunternehmen - angefangen von Abellio, der Bayerische Oberlandbahn und der DB AG über die Erfurter Bahn, Keolis und die Länderbahn bis hin zu National Express, Netinera, der NordWestBahn, Transdev und der Württembergische Eisenbahn-Gesellschaft - aber auch Busunternehmen wie die RBO Ostbayernbus, Fahrgastverbände, Interessenvertreter Betriebsräte sowie Gewerkschaften wie verdi und die GdP haben ihr Kommen zugesagt.
"Bahn und Bus sind noch immer sichere Verkehrsmittel und wir alle wollen, dass das auch in Zukunft so bleibt", stellte Hommel fest. Dazu sei jedoch ein gemeinsames Grundverständnis nötig. Deshalb habe die EVG die wesentlichen Eckpunkte, die umgesetzt werden müssten, damit Beschäftigte und Reisende auch weiterhin "sicher unterwegs" seien, in einer "Berliner Erklärung" festgeschrieben.
Darin wird unter anderem gefordert, dass die Sicherheitslage für Fahrgäste und Beschäftigte weiter verbessert und zur Gewährleistung von Sicherheit und Sicherheitsgefühl zusätzliches, qualifiziertes Personal in Bussen, Zügen sowie an den Haltepunkten und Bahnhöfen eingesetzt wird.
"Das kostet Geld, das von den politisch Verantwortlichen - dem Bund, den Ländern und den Kommunen - zur Verfügung gestellt werden muss", so der EVG-Vize. "Wir müssen hier hier machtvoll und geschlossen auftreten, um die zu erwartenden Widerstände frühzeitig aufzubrechen", machte Klaus-Dieter Hommel deutlich.
Gleichzeitig erinnerte der stellvertretende EVG-Vorsitzende die Arbeitgeber an ihre Pflichten gegenüber den Beschäftigten. "Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter hat einen rechtlichen Anspruch auf körperliche Unversehrtheit", machte Hommel deutlich. Nach Paragraph 618 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches sei der Arbeitgeber verpflichtet, die zu verrichtenden Tätigkeiten so zu organisieren, dass keine Gefahr für Leben und Gesundheit droht. Verstoße er gegen diese Verpflichtung, könne die weitere Arbeit verweigert werden.
"Im Klartext heißt das", so Hommel, "dass bei einem Übergriff, der eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit eines Mitarbeiters darstellt und bei dem die Gefahrenlage andauert, der Zug oder Bus stehen bleibt". "Auch wenn das den Betriebsablauf stört und Vorgesetzte mit Unverständnis reagieren - Sicherheit geht vor", so der EVG-Vize.
Die EVG verfolge mit dem "Runden Tisch" zweierlei Ziele. Zum einen wolle man mit den Nahverkehrsunternehmen und allen anderen Beteiligten gemeinsame Grundsätze für mehr Sicherheit bei Bus und Bahn erarbeiten, die regelmäßig überprüft und fortgeschrieben werden müssten. Zum anderen sei es dringend geboten, den Unternehmensleitungen klar zu machen, wie direkte Vorgesetzte mit den Nöten ihrer Untergebenen umgingen. "Wenn eine Zugbegleiterin, die angespuckt wird und sich vor Ekel nur noch duschen möchte, zur Antwort bekommt, das bisschen Rotz könne sie sich doch auch auf der Bahnhofstoilette aus den Haaren waschen, dann stimmt da ganz gewaltig was nicht", kritisierte Hommel.
"Betroffene erwarteten auch in solchen Fällen mehr Unterstützung und Verständnis; es muss nicht erst zu gefährlichen Körperverletzungen kommen, bis Hilfe angeboten wird", so der EVG-Vize. Deshalb werde auch der Umgang mit Opfern von Übergriffen auf dem "Runden Tisch" thematisiert. Die EVG hat hierzu zehn Betroffene eingeladen, die von Übergriffen, die sie erleiden mussten, authentisch berichten werden. "Damit alle Anwesenden wissen, worüber wir reden und wem wir helfen müssen: unseren Kolleginnen und Kollegen", so Hommel.