EVG fordert deutlich schärfere Arbeitszeitkontrollen / Kompetenz muss beim EBA liegen
Der Vorsitzende der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG), Alexander Kirchner, hat deutlich schärfere Arbeitszeitkontrollen im Bereich des Schienengüterverkehrs gefordert. Anlass dafür sind Recherchen des Vereins „mobifair“. Der Verein, der sich für fairen Wettbewerb in der Mobilitätswirtschaft einsetzt, hat einen Lokführer sowohl bei der Gewerbeaufsicht wie auch beim Eisenbahnbundesamt angezeigt, dem gravierende Verstöße gegen das Arbeitszeitrechts vorgeworfen werden.
Den Recherchen von mobifair zufolge war der Lokführer fast 13 Stunden lang ohne Pause tätig; insgesamt betrug die Arbeitszeit, bei einer Fahrt mit einem Güterverkehrszug von Bremen nach München, mehr als 15 Stunden. „Solche Vorkommnisse sind nicht nur skandalös, sie sind auch gefährlich für den Zugbetrieb und gehören deshalb unterbunden“, so Alexander Kirchner.
Nach Auffassung des EVG-Vorsitzenden müssen drei Missstände dringend beseitigt werden, die solche Auswüchse begünstigen. Zum einen müsse die Kompetenz, Arbeitszeiten zu kontrollieren, aufs Eisenbahnbundesamt als Aufsichtsbehörde verlagert werden. Derzeit sind dafür die Gewerbeaufsichtsämter in den Ländern verantwortlich, die sich für den Bereich Eisenbahn aber nicht unbedingt zuständig fühlen. „Damit die notwendigen Kontrollen auch durchgeführt werden können, braucht das EBA dann natürlich auch mehr qualifiziertes Personal – ohne das geht es nicht“, machte Alexander Kirchner deutlich. Und: „Wir brauchen endlich einen Tachographen auf der Lok, damit die Fahrzeiten besser erfasst und Manipulationen ausgeschlossen werden können“, forderte Kirchner.
Zum anderen bedürfe es strengerer Regeln für Subunternehmer und den Einsatz von selbstständigen Lokführern. Im vorliegenden Fall hatte eine Tochter von DB Cargo einen Subunternehmer mit der Durchführung der Fahrt beauftragt, der wiederum einen selbstständigen Lokführer einsetzte. „Der Unfall in Mannheim hat uns allen deutlich vor Augen geführt, was passieren kann, wenn Lokführer nicht direkt im beauftragten Eisenbahnverkehrsunternehmen beschäftigt sind und deren Qualifikationen und Streckenkenntnisse nicht überprüft werden. Hier besteht nach wie vor dringender Handlungsbedarf“, stellte der EVG-Vorsitzende fest.
Mehr als unzureichend seien in diesem Zusammenhang auch die Arbeitsabläufe bei der Übergabe eines Güterzuges. Lokführer meldeten sich häufig nicht persönlich sondern nur noch telefonisch und bekämen so auch nur per Telefon mitgeteilt, auf welchem Gleis der Zug, den sie fahren sollen, steht. „Wer den Zug tatsächlich fährt, weiß in einem solchen Fall niemand. Es laufen unbekannte Menschen auf dem Betriebsgelände herum, die vor Fahrtantritt auch nicht ihre Eignung und Befähigung nachweisen müssen. Das mindeste wäre eine Art Gästebuch, in dem sie sich einzutragen haben“, forderte Alexander Kirchner.
„Der Beruf des Lokführers/Triebfahrzeugführer darf durch solch unhaltbare Zustände nicht in Misskredit gebracht werden“, machte Alexander Kirchner deutlich. Wir fordern deshalb alle Verantwortlichen auch, die aufgezeigten Missstände umgehend zu beseitigen. „Die Zuständigkeiten bei den Kontrollen, wie auch die Arbeitsabläufe selbst müssen so schnell wie möglich neu geordnet werden. Im Bereich der Eisenbahn sind unsere Betriebsräte umfassend zu beteiligen“, so Kirchner.
Der Gesetzgeber habe aus gutem Grund festgelegt, dass die Regelarbeitszeit acht Stunden am Tag nicht übersteigen und nur in begründeten Einzelfällen keinesfalls länger als zehn Stunden betragen darf. In dem von mobifair aufgedeckten Fall sei die maximal zulässige Arbeitszeit jedoch deutlich überschritten worden. „Das ist kein Kavaliersdelikt mehr und vermutlich auch kein Einzelfall“, stellte der EVG-Vorsitzende fest. „Ich hoffe, dass die Verantwortlichen jetzt handeln – alles andere wäre fahrlässig“, so Kirchner.