EVG fordert: Dienstunfallrecht anpassen - deine Mithilfe ist gefragt!
Moderne Kommunikationsmittel machen’s möglich: Arbeiten im häuslichen Bereich („Homeoffice“) ist immer beliebter. Doch auch im Homeoffice kann es zu Unfällen kommen.
Für Tarifkräfte gilt: Wer zu Hause arbeitet, ist im gleichen Umfang versichert wie in der Betriebsstätte.
Das ist bei Beamt:innen nicht so! Sie sind in diesem Punkt schlechter gestellt.
Ihr (Dienstunfall-)Schutz ist komplizierter:
- Hat der Dienstherr die Tätigkeit im Homeoffice angeordnet?
- Steht die Unfallursache in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der dienstlichen Tätigkeit?
Es erfolgt immer eine „einzelfallbezogene Prüfung“. Wann genau der Schutz greift, ist daher nicht eindeutig vorhersehbar.
Die EVG fordert: Das Dienstunfallrecht muss der heutigen Lebens- und Arbeitsrealität angepasst werden!
Auch Beamt:innen arbeiten oft von zu Hause. Es bedarf daher einer Ausweitung des Dienstunfallrechts, um einen lückenlosen Schutz zu gewährleisten. Auch hier muss gelten: Der Versicherungsschutz im Homeoffice ist der gleiche wie in der Dienststelle.
Allerdings blockt das Bundesinnenministerium noch ab: Es sieht derzeit keinen Handlungsbedarf. Daher suchen wir jetzt konkrete Fälle aus der Praxis, um diese Schutzlücke zu dokumentieren und an das Bundesinnenministerium zu melden.
Deine Mithilfe ist gefragt! Hattest du schon einen Dienstunfall und kannst uns davon berichten?
Dann melde dich bitte unter beamte@evg-online.org