EVG fordert: Keine Abstriche bei der Grundrente!
Nach langem politischem Ringen wurde im Februar die Einführung der Grundrente zum 1. Januar 2021 vom Bundeskabinett beschlossen. Zum Start des parlamentarischen Verfahrens fordern die Arbeitgeberverbände nun weitreichende Beschränkungen.
So will der BDA, dass nur künftige Rentner*innen Anspruch darauf haben, nicht aber Bestandsrentner*innen.
„Die derzeitige Ausnahmesituation sollte nicht für solche Vorschläge, wie der Einschränkung der geplanten Grundrente, genutzt werden“, sagt der stellvertretende EVG-Vorsitzende Martin Burkert „Mit der Grundrente soll die Lebensleistung von rund 1,3 Millionen Menschen gewürdigt werden, die trotz langjähriger Arbeit bzw. aufgrund von Kindererziehung und Pflege nur niedrige Rentenansprüche haben. Für die EVG steht fest: Die Grundrente muss für alle diese Rentner*innen gelten.“
Gemeinsam mit dem DGB setzt sich die EVG im parlamentarischen Verfahren für weitere Verbesserungen des Gesetzentwurfs ein. „Zurechnungszeiten bei Erwerbsminderungs-renten, Zeiten der Arbeitslosigkeit sowie des Mutterschutzes sollten ebenfalls zu den Grundrentenzeiten zählen. Damit würden mehr Menschen Anspruch auf einen Grundrentenzuschlag erhalten“, so Martin Burkert.