EVG fordert Verbesserungen im Personenbeförderungsgesetz und im Vergaberecht - Beschäftigte bei Betreiberwechsel besser schützen
Die EVG hat ihre Forderung nach Änderungen im Vergaberecht erneuert. Anlass ist eine Tagung vom DGB und der Friedrich-Ebert-Stiftung am Mittwoch zum Thema: „Zwei Jahre Reform des Vergaberechts – wie weiter mit den sozialen Kriterien und Tariftreue in der öffentlichen Auftragsvergabe“
Wir bekräftigen unsere Forderung, die Rechte der Beschäftigten bei einem Betriebsübergang besser abzusichern. Denn nur so können Tarifniveau und Arbeitsbedingungen sowie eine bruchlose Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses gesichert werden. Außerdem verhindert dies den Wettbewerb auf dem Rücken der Beschäftigten und garantiert einen attraktiven und qualitativ hochwertigen SPNV und ÖPNV.
Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass es nach altem Recht zunehmend erhebliche (Personal-)Probleme bei Betreiberwechseln gegeben hat, wie zum Beispiel bei den Stuttgarter Netzen.
Kurzfristig muss im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) klargestellt werden, dass auch bei eigenwirtschaftlichem Busverkehr Vorgaben zu Tariftreue und Beschäftigtenübergang beachtet werden müssen. Die EVG fordert auch, dass in den Tariftreuegesetzen der Bundesländer nach dem Vorbild von Rheinland-Pfalz die Verpflichtung zur Personalüberleitung bei Betreiberwechseln (bei Bahn und Bus) vorgeschrieben werden muss.
Die Vortragsfolien von EVG-Gewerkschaftssekretär Matthias Pippert können im Anhang heruntergeladen werden.