EVG fordert zum Schutz von Lokführern höhere Versicherungssummen für Unfälle im Bereich der Eisenbahn
Der Vorsitzende der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG), Alexander Kirchner, hat den Bund aufgefordert, die Verordnung zur Versicherungspflicht von Eisenbahnverkehrsunternehmen umgehend zu überarbeiten. "Die derzeitige Regelung gefährdet im Zweifel die Existenz eines Lokführers, das sind wir nicht bereit hinzunehmen", machte Kirchner deutlich.
Der Vorsitzende der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG), Alexander Kirchner, hat den Bund aufgefordert, die Verordnung zur Versicherungspflicht von Eisenbahnverkehrsunternehmen umgehend zu überarbeiten. "Die derzeitige Regelung gefährdet im Zweifel die Existenz eines Lokführers, das sind wir nicht bereit hinzunehmen", machte Kirchner deutlich.
Jedes Eisenbahnverkehrsunternehmen, das in Deutschland Bahn fährt, ist verpflichtet "eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch Unfälle beim Betrieb einer Eisenbahn verursachten Personenschäden und Sachschäden (...) abzuschließen" - so steht es in der "Verordnung über die Haftpflichtversicherung der Eisenbahnen" (Eisenbahnhaftpflichtversicherungsverordnung - EBHaftPflV). "Diese Verpflichtung ist gut und richtig, allerdings sind die vorgeschriebenen Versicherungssummen viel zu niedrig", kritisierte Kirchner.
So sei 1995 eine Mindestversicherungssumme von insgesamt 20 Millionen Deutsche Mark festgesetzt worden. Dieser Betrag, der vor 20 Jahren für mögliche Schadensfälle errechnet wurde, reiche heute bei weitem nicht mehr aus. Hier bestehe dringender Handlungsbedarf. Die in der Verordnung genannte Versicherungssumme pro Schadensfall müssten deutlich erhöht werden.
Der Vorsitzende der EVG fürchtet, dass die eindeutig zu niedrige Deckungssumme die Existenz von Lokführern gefährden könnte. Werde nach einem erheblichen Schadensfall das Eisenbahnverkehrsunternehmen in Regress genommen und könne den entstandenen Schaden nicht aus der Versicherungssumme ersetzen, gehe dieses in die Insolvenz. Dann könne der Lokführer, der, wie jetzt in Mannheim, den Unfall verursacht habe, von Dritten zum Begleichen des vollen verbleibenden Schadens herangezogen werden. Das wäre für den Betroffenen eine Katastrophe.
Dies gelte unabhängig von der Frage der Arbeitnehmerhaftung im Innenverhältnis Arbeitnehmer - Arbeitgeber, bei der gesetzliche und tarifliche Höchstgrenzen zum Schutz der Arbeitnehmer festgelegt worden seien.
Kirchner forderte zum Schutz der Lokführer eine umgehende Anpassung der Mindestversicherungssumme. "Es ist an der Zeit, dass die politisch Verantwortlichen dem Schienengüterverkehr in Deutschland mehr Aufmerksamkeit schenken, das haben die Eisenbahner mehr als verdient", machte der EVG-Vorsitzende deutlich.