EVG-Forderung erfüllt: Energiepreispauschale auch für Versorgungsbeziehende!
Der Bundesrat hat grünes Licht für die Zahlung einer Energiepreispauschale an Versorgungsbeziehende gegeben. Auf der Sitzung am Freitag wurde ein entsprechender Gesetzbeschluss des Bundestages gebilligt.
Nach dem „Versorgungsrechtliches Energiepreispauschalen-Gewährungsgesetz" - VEPPGewG erhalten Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger eine Energiepreispauschale als Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro. Diese Pauschale bekommen alle, die zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf Versorgungsbezüge nach dem Beamtenversorgungsgesetz und seinen Wohnsitz im Inland hat.
Die Energiepreispauschale nach diesem Gesetzt steht nicht zu, wenn eine Empfängerin oder ein Empfänger eine Rente aus den gesetzlichen Rentenversicherungen oder nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte bezieht. Durch diese Regelung will der Gesetzgeber doppelte Zahlungen verhindern.
Mit dieser Umsetzung wurde eine unserer Forderungen erfüllt. Im Mai hat der DGB-Bundeskongress in Berlin einstimmig einen Initiativantrag der EVG verabschiedet, in dem eine Energiekostenpauschale auch für Personen gefordert wird, die im ursprünglichen Entwurf nicht berücksichtigt wurden.