EVG-Frauen Saarland im Filmhaus Saarbrücken
Am 11. November haben die EVG-Frauen Saarland zum Besuch einer Film-Matinee ins Filmhaus nach Saarbrücken eingeladen.
Gemeinsam schaute man sich den Film „Suffragette, Taten statt Worte“ an. Eine erschütternde Dokumentation, die zeigte, wie sehr sich die Frauen in Großbritannien durch Protestmärsche, Hungerstreiks und letztendlich auch Anschläge für die Durchsetzung des Frauenwahlrechtes einsetzten.
Im Anschluss an den Film wurde noch engagiert über den langen und harten Weg zum Frauenwahlrecht und die aktuelle Situation der Frauen- diskutiert. In Deutschland war es am 12. November 1918 soweit.Einen Tag nach der Unterzeichnung des Waffenstillstandes in Compiègne am 11. November 1918 durch Matthias Erzberger und Ferdinand Foch wurde am 12. November 1918 der Rat der Volksbeauftragten in Berlin mit dem Aufruf "An das deutsche Volk“ gesetzgeberisch tätig.
Dieser Aufruf bedeutete einen erheblichen Schritt in Richtung einer neuen, demokratischen Gesellschaftsordnung. Wichtige Punkte waren neben der allgemeinen Meinungs- und Religionsfreiheit auch die die Ankündigung eines neuen Wahlrechts:
In § 2 des Reichswahlgesetzes wurde sodann festgelegt:
„Wahlberechtigt sind alle deutschen Männer und Frauen, die am Wahltag das 20. Lebensjahr vollendet haben.“ Welch ein Erfolg!
Historische Wurzeln des Wahlrechts liegen in der Französischen Revolution von 1789 mit den Forderungen nach Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit. Aber die „Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte“ von 1789 ermöglichte nur das Wahlrecht für alle männlichen Bürger.
Olympe de Gouges verfasste 1791 die „Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin und lehnte eine Regierung, die die Frauenrechte nicht anerkannte, ab. Dieses beherzte Engagement für eine Gleichberechtigung von Männern und Frauen musste sie leider mit dem Leben bezahlen.In Deutschland kämpfte um 1900 insbesondere die SPD für das Wahlrecht der Frauen.
Die sozialistischen Frauen um Clara Zetkin forderten auf dem ersten internationalen sozialistischen Frauenkongress 1907 in Stuttgart das allgemeine Frauenwahlrecht.Das Frauenwahlrecht, das für uns heute so selbstverständlich ist, musste sich gegen viele Vorurteile von Männern und Frauen durchsetzen. So wurde Frauen etwa verminderte Intelligenz und durch ihre Gebärfähigkeit eine "natürliche" Bestimmung für den privaten, Bereich zugeschrieben. Viele weitere politische Schritte mussten in der Folgezeit gegangen, viele weitere Rechte und Ansprüche gesetzlich verankert werden.
Auch wenn der Satz "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" am 23. Mai 1949 als Verfassungsgrundsatz in Artikel 3 unseres Grundgesetzes aufgenommen wurde, stoßen Frauen selbst 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts immer noch an ihre Grenzen, die ihr durch die Gesellschaft gesetzt werden. Denn leider sind Frauen in Führungspositionen in Politik, Wissenschaft und Wirtschaft nach wie vor unterrepräsentiert.
Aber, wir Frauen in der EVG hören nicht auf, weiter für die Gleichberechtigung zu kämpfen.