EVG - hier werden die besseren Tarifverträge gemacht: „sollmindernden Vortrag“ nicht abgeschafft
Das ist eine gute Nachricht: Den Überzeitzuschlag für die noch nicht abgebauten Überstunden aus dem laufenden Jahr 2020 gibt es weiterhin - weil die EVG den „sollmindernden Vortrag“ in ihren Tarifverträgen nicht abgeschafft hat. Ausgezahlt wird der Überzeitzuschlag im Januar 2021 auch an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im so genannten Überschneidungsbereich, die unter den Tarifvertrag der EVG fallen.
Wen der Arbeitgeber, im Rahmen des Günstigkeitsprinzips, in Zukunft noch von unseren guten Leistungen profitieren lässt, ist offen. Einen Rechtsanspruch haben nur EVG-Mitglieder. Eine Tarifbindungserklärung sichert Dir Deine Ansprüche.
Beim Tarifvertrag der EVG muss der Arbeitgeber belastungsreduzierend planen und Du entscheidest, ob und wie Du Deine Überstunden einsetzen willst. Bei uns gibt es keine Obergrenzen und keinen Verwendungszwang. Der Tarifvertrag der EVG ermöglicht Dir auch weiterhin, Überstunden sollmindernd vorzutragen, so dass Du von der dann verringerten Überzeitschwelle profitierst. Außerdem kannst Du daraus Freistellungen beantragen.
Für jede sollmindernd übertragene Stunde Überzeit, die Du nicht abbauen konntest, gibt es 2021 in den Funktionsgruppen-Tarifverträgen der EVG eine Überzeitzulage von 4,38 Euro. Lokführer*innen, Gastromitarbeiter*innen und die meisten anderen Beschäftigten im Borddienst, die sich nicht für unsere Tarifverträge entschieden haben, gingen hingegen leer aus, wenn auf Euch der Tarifvertrag unserer gewerkschaftlichen Konkurrenz angewendet wird. Denn diese hat den sollmindernden Vortrag und damit die erneute Zahlung der Überzeitzulage einfach gestrichen.
Stellt sich die Frage: wer macht die besseren Tarifverträge?