EVG im Gespräch beim BMI - Ausgleich von besonderen Belastungen im Schichtdienst
Die gesundheitliche Belastung durch Nacht- und Schichtarbeit wird durch die Forschung immer wieder bestätigt. Generell ist festzustellen, Schichtdienst unterliegt in besonderem Maße physischen und psychischen Belastungen. Wer nachts arbeitet, hat nicht nur ein höheres Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, sondern auch für Lungenkrebs.
EVG Vorstandsmitglied Martin Burkert und Fachbereichsleiter Joachim Messer berieten am Mittwoch mit Vertretern des Bundesinnenministeriums (BMI) und des DGB über Ausgleichsmaßnahmen für von besonderen Belastungen im Schicht- und Wechselschichtdienst betroffenen Bahnbeschäftigten.
In einigen Bundesländern gibt es sogen. Belastungsermäßigungen bei besonders belastenden Tätigkeiten von Polizeivollzugsbeamten oder wenn Polizeivollzugsbeamte im Wechselschicht-dienst eingesetzt sind.
Besonders belastende Tätigkeiten haben nach Auffassung der EVG auch die der Deutschen Bahn AG zugewiesen Beamtinnen und Beamten, die im Schicht- und Wechselschichtdienst eingesetzt sind, hauptsächlich in Laufbahnen des mittleren Dienstes. Dies sind insbesondere Betriebsbeamte, wie Fahrdienstleiter/innen, Lokführer/innen, sowie Beamtinnen und Beamte im Zugbegleitdienst sowie im Instandhaltungsbereich.
Diese unterliegen physischen und psychischen Belastungen, wie hohe Belastbarkeit, unregelmäßige Dienstzeiten, hohe Anforderungen an die betriebliche Sicherheit, ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein. Einsatzbereitschaft, auch zu außerplanmäßigen Einsätzen. Überstunden und Personalmangel, die zu vermehrten Einsätzen führen, sind weitere Belastungen. In Punkto Versorgungsabschläge bei Dienstunfähigkeit müssen aus Sicht der EVG tätigkeitsbezogene Besonderheiten Berücksichtigung finden. Auch die Inanspruchnahme von Langzeitkonten für Beamtinnen und Beamte müsse ermöglicht werden.
Nach Auffassung des BMI sei an dem Ziel länger, aber auch gesund zu arbeiten, festzuhalten. Vorrangig seien bestehende Instrumentarien anzuwenden. Gemäß den beamtenrechtlichen Grundsätzen habe die Rehabilitation und die anderweitige Verwendung Vorrang vor einer vorzeitigen Zurruhesetzung. Sektoralen Ausnahmeregelungen, z.B. bei den Altersgrenzen, bzw. einer Vorruhestandsregelung, erteilten die Vertreter des BMI eine Absage.
Die EVG erkennt zwar die Verbesserungen bei den Zulagen und beim Zusatzurlaub an; diese vermögen aber nicht die hohen physischen und psychischen Belastungen der lebensälteren Kollegen im langjährigen Schicht- oder Wechselschichtdienst wirkungsvoll auszugleichen, macht die EVG deutlich.
Konkrete Vereinbarungen zum Ausgleich von besonderen Belastungen im Schichtdienst konnten – auch aufgrund fehlender politischer Vorgaben - nicht getroffen werden, man zeige sich aber offen, das Thema „Belastungen im Schichtdienst“ mit EVG und DGB weiter zu erörtern.