EVG kündigt kritische Überprüfung neuer Vergabeverfahren an

Der Vorsitzende der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG), Alexander Kirchner, hat angekündigt, alle neuen Vergabeverfahren im Schienenpersonennahverkehr einer kritischen Überprüfung zu unterziehen. "Wir als EVG werden sehr genau darauf achten, dass die weitergehenden Schutzrechte, die den Beschäftigten jetzt zu gewähren sind, auch eingehalten werden", machte Kirchner deutlich. Von Montag, den 18.4.2016, gilt: Kommt es durch eine Ausschreibung zu einem Betreiberwechsel, soll das neu beauftragte Eisenbahnunternehmen seinen Personalbedarf vorrangig aus dem Kreis der bisher Beschäftigten decken.

Der Vorsitzende der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG), Alexander Kirchner, hat angekündigt, alle neuen Vergabeverfahren im Schienenpersonennahverkehr einer kritischen Überprüfung zu unterziehen. "Wir als EVG werden sehr genau darauf achten, dass die weitergehenden Schutzrechte, die den Beschäftigten jetzt zu gewähren sind, auch eingehalten werden", machte Kirchner deutlich. Von Montag, den 18.4.2016, gilt: Kommt es durch eine Ausschreibung zu einem Betreiberwechsel, soll das neu beauftragte Eisenbahnunternehmen seinen Personalbedarf vorrangig aus dem Kreis der bisher Beschäftigten decken.

"Für diese Gesetzesänderung hat die EVG lange gekämpft, jetzt tritt sie endlich in Kraft", stellte Kirchner fest. "Wir wollen, dass sich unseren Kolleginnen und Kollegen bei einem Ausschreibungsverlust auch weiterhin berufliche Perspektiven bieten und nicht Ortswechsel oder gar Arbeitslosigkeit drohen", so Kirchner. Das Ziel sei, dass Beschäftigte, deren bisheriger Arbeitgeber eine Ausschreibung verloren hat, quasi nur die Uniform wechseln und zu den gleichen Konditionen wie bisher beim neuen Auftragnehmer weiterarbeiten. "So stellen wir sicher, dass der politisch gewollte Wettbewerb im Nahverkehr nicht auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen wird", machte der EVG-Vorsitzende deutlich. Mit dem neuem Vergabegesetz sei die EVG diesem Ziel einen deutlichen Schritt näher gekommen.

Bisher konnten Nahverkehrsunternehmen, die eine Streckenausschreibung gewonnen hatten, ihren Personal beliebig decken, Mitarbeiter, die übernommen wurden, wurden häufig schlechter bezahlt. "Das Negativ-Beispiel "National-Express" macht deutlich, wie notwendig solche Regeln sind", stellte Kirchner fest. In Nordrhein Westfalen setzt das britische Unternehmen keine gut ausgebildeten Zugbegleiter mehr ein sondern bedient sich eines Personaldienstleisters. "So etwas darf nicht weiter um sich greifen", so der EVG-Vorsitzende.

Die EVG begrüße insofern das neue Vergaberecht, das gegen den Widerstand einiger Schienenverkehrsunternehmen durchgesetzt werden konnte. "Langfristig streben wir eine Mussvorschrift an, so wie sie jüngst bereits in Rheinland-Pfalz beschlossen wurde", machte Kirchner deutlich. Zudem müsse die im Vergabegesetz festgeschriebene Personalüberleitung auch im Busbereich Anwendung finden. Das sei bislang politisch nicht gewollt.