EVG-Landesverband NRW tagt im Landtag Nordrhein-Westfalen
Zur 17. Sitzung des Landesverbandes NRW konnte der Sprecher des Landesverbandes der EVG in NRW, Hermann-Josef Müller, zu aktuellen verkehrspolitischen Themen das EVG-Vorstandsmitglied Reiner Bieck begrüßen. Zu Beginn, dankte Müller besonders Dirk Schlömer (MdL) für die hervorragende Organisation der Veranstaltung. Bedingt durch die Sommerpause im Landtag konnte man im Fraktionssaal der SPD tagen, ein nicht alltäglicher Tagungsort, den alle Teilnehmer auch entsprechend dankbar zur Kenntnis nahmen.
Zur 17. Sitzung des Landesverbandes NRW konnte der Sprecher des Landesverbandes der EVG in NRW, Hermann-Josef Müller, zu aktuellen verkehrspolitischen Themen das EVG-Vorstandsmitglied Reiner Bieck begrüßen. Zu Beginn, dankte Müller besonders Dirk Schlömer (MdL) für die hervorragende Organisation der Veranstaltung. Bedingt durch die Sommerpause im Landtag konnte man im Fraktionssaal der SPD tagen, ein nicht alltäglicher Tagungsort, den alle Teilnehmer auch entsprechend dankbar zur Kenntnis nahmen.
Reiner Bieck informierte zu allgemeinen gewerkschaftlichen Themen. Im Besonderen ging er auf die Lage in Europa ein. Hier im Speziellen auf die griechischen Eisenbahnerinnen und Eisenbahner, welche angesichts der wirtschaftlichen Lage nun mit einer harten Privatisierung der Bahn rechnen müssen. Die Absichten des DB AG Konzernchefs Grube nahm einen breiten Raum in den Diskussionen ein. Hierbei wurde noch einmal deutlich gemacht, dass die EVG allen Umbauplänen des Konzerns, die mit größeren Personaleinsparungen verbunden sind, eine klare Absage erteilen wird.
Bei der Vergabe von Betreiberleistungen wird sich der LV NRW für nachstehende Änderung aktiv bei den Abgeordneten stark machen:
"Öffentliche Auftraggeber, die öffentliche Aufträge im Sinne von Absatz 1 vergeben, müssen gemäß Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nummer 1370/2007 verlangen, dass bei einem Wechsel des Betreibers der Personenverkehrsleistung der ausgewählte Betreiber die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des bisherigen Betreibers zu den Arbeitsbedingungen übernimmt, die diesen von dem bisherigen Betreiber gewährt wurden. Der bisherige Betreiber ist nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber verpflichtet, alle hierzu erforderlichen Angaben zu machen."
Es dürfe nicht dazu kommen, dass die Eisenbahnerinnen und Eisenbahner die Verlierer des politisch gewollten Wettbewerbs würden. Zudem drohten Einschränkungen bei Einkommens- und Sozialbedingungen, wie zum Beispiel bei Urlaub oder betrieblicher Altersversorgung. Entsprechende Regelungen, die dies verhindern, könnten im Regionalisierungsgesetz festgeschrieben werden. Mit dem Hinweis auf die am 2. Oktober wiederum in den DGB Räumen in Düsseldorf stattfindende 18. Sitzung des Landesverbandes, schloss der Sprecher des LV die Sitzung und wünschte allen eine gute Heimreise.