EVG: Nachholfaktor bei der Rente nicht wiedereinsetzen

SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP haben im Koalitionsvertrag vereinbart, das Rentenniveau zu stabilisieren und die gesetzliche Rente zu stärken. Das begrüßt die EVG. Eine geplante Maßnahme der neuen Ampelkoalition verkehrt diese Absicht allerdings ins Gegenteil: Der sogenannte Nachholfaktor soll bei der Rentenanpassung kurzfristig und schon vier Jahre früher als derzeit gesetzlich festgelegt wieder aktiviert werden.

Die Wiedereinsetzung des Nachholfaktors, auf die insbesondere die Arbeitgeberverbände gedrängt haben, würde schon bei der Rentenanpassung im Juli 2022 zu einer deutlich geminderten Anhebung der Renten in den alten und neuen Bundesländern führen – im Jahr 2024 möglicherweise sogar zu einer Nullrunde. Damit würden die Rentenerhöhungen in den kommenden Jahren hinter der Lohnentwicklung zurückbleiben. 

„Dies geht klar zulasten der Versicherten und wird von uns als EVG abgelehnt. Die Rentnerinnen und Rentner müssen gerecht an der Wohlstandsentwicklung beteiligt werden. Dafür müssen die Renten wie die Löhne steigen, was auch künftigen Rentenbeziehenden zugutekommt“, macht der stellvertretende EVG-Vorsitzende Martin Burkert deutlich. „Die Ampelkoalition sollte sich das auf die Fahnen schreiben und den Nachholfaktor in der Schublade lassen!“

Hintergrund:

Der sogenannte Nachholfaktor soll durch die Rentengarantie unterlassene Rentenkürzungen bei nachfolgenden Rentenanpassungen nachholen und damit künftige Rentenerhöhungen abschmelzen. Anders als vielfach behauptet, wurde der Nachholfaktor nicht während der Finanzkrise 2008, sondern bereits 2007 im Kontext der Rente mit 67 eingeführt. Ziel der Politik war damals, Rentenkürzungen durchzusetzen, um das Rentenniveau wie vorgesehen zu drücken. Unter SPD-Sozialminister Heil wurde der Nachholfaktor daraufhin 2018 gesetzlich ausgesetzt – und zwar bis Juni 2026.