EVG sieht Schwachpunkte bei der Fortschreibung der Regionalisierungsmittel
Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) bewertet, nach einer ersten Prüfung, einige Aspekte des vorliegenden Kompromisses der Länderverkehrsminister zu den Regionalisierungsmitteln kritisch. "Die Forderung, die Zuschüsse des Bundes für den regionalen Bahnverkehr auf mindestens 8,5 Milliarden Euro pro Jahr anzuheben, wird von uns voll und ganz mitgetragen", machte der EVG-Vorsitzende Alexander Kirchner deutlich.
Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) bewertet, nach einer ersten Prüfung, einige Aspekte des vorliegenden Kompromisses der Länderverkehrsminister zu den Regionalisierungsmitteln kritisch. "Die Forderung, die Zuschüsse des Bundes für den regionalen Bahnverkehr auf mindestens 8,5 Milliarden Euro pro Jahr anzuheben, wird von uns voll und ganz mitgetragen", machte der EVG-Vorsitzende Alexander Kirchner deutlich. "Nicht einverstanden sind wir mit der vorgeschlagenen unterschiedlichen Dynamisierung der Mittel", stellte Kirchner fest. Sofern die vereinbarten, jährlichen Steigerungsraten in den strukturschwachen Regionen deutlich niedriger ausfallen würden als in bevölkerungsreichen Bundesländern, führe dies zu einer Verschärfung bereits bestehender Ungleichgewichte und gefährde auf Dauer den regionalen Schienenverkehr im ländlichen Bereich.
"Wenn sich die Länder tatsächlich auf diesen Kompromiss verständigen wollen, dann muss klar sein, dass die 8,5 Milliarden Euro jährlich vom Bund ohne jeden Abzug gezahlt werden", forderte Kirchner. Ein "Einfrieren der Mittel", wie es der Haltung des Bundesfinanzministers entspricht, dürfe es dann nicht geben. Schließlich müsse der Bund ein großes Interesse an bezahlbarer Mobilität auf der Schiene haben, schon um seine Klimaschutzziele zu erreichen.
Handlungsbedarf sieht der EVG-Vorsitzende auch im Hinblick auf das Thema Personalüberleitung. "Unser Ziel ist es, dass bei einer Fortschreibung des Regionalisierungsgesetzes die Eisenbahnverkehrsunternehmen gesetzlich verpflichtet werden, den Mitarbeitern, die bei einem Betreiberwechsel durch Ausschreibungsverlust ihre Arbeit verlieren, freie Stellen zu gleichen Konditionen und Sozialstandards anzubieten". Die EU-Verordnung 1370 sehe solche Regelungen als Möglichkeit vor. In anderen Ländern Europas würden diese bereits erfolgreich angewendet. "Wenn das in Deutschland auf freiwilliger Basis nicht funktioniert, muss der Bund als Gesetzgeber handeln. Der politische gewollte Wettbewerb darf nicht zu Lasten der Mitarbeiter gehen", so Kirchner.
Zu dieser Frage hätten sich die Länderverkehrsminister jedoch gar nicht geäußert. "das ist für uns nicht akzeptabel, dieses Thema werden wir weiter treiben", machte Alexander Kirchner deutlich.