EVG-Stellungnahme zur Novellierung des Eisenbahnregulierungsgesetzes
Das Eisenbahnrecht in Deutschland und der EU muss die Kooperation zwischen den Unternehmen fördern, unsozialen Wettbewerb verhindern und ein flächendeckendes Schienenverkehrsangebot ermöglichen. Das ist eine Grundüberzeugung der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft. Sie haben wir auch am Mittwoch in einer Anhörung zur laufenden Novellierung des Eisenbahnregulierungsgesetzes (ERegG) zum Ausdruck gebracht. Leider wird der vorliegende Entwurf diesem Anspruch in vielen Punkten nicht gerecht.
Mit dem ERegG werden unter anderem Änderungen der Richtlinie 2012/34/EU (aus dem „Vierten Eisenbahnpaket“) in deutsches Recht umgesetzt. Damit wird die Festsetzung der Trassen- und Stationspreise einem strengen Reglement unterworfen. Schon die Vorgaben der EU sind „teilweise kontraproduktiv“, heißt es in der schriftlichen Stellungnahme der EVG. Sie fordern eine übermäßige Regulierung und zugleich Segmentierung des Schienenverkehrs, führen zu unnötigen Schnittstellen und gefährden ein integriertes Angebot für die Kunden. Eine der Stilblüten der wettbewerbsfixierten Eisenbahnregulierung: Der Regierungsentwurf sieht als Antwort auf ein europäisches Gerichtsurteil vor, dass zwischen Bahnsteigen und Personenbahnhöfen neue Schnittstellen eingeführt und beide unterschiedlichen Regulierungsprinzipien unterworfen werden sollen. Die EVG fordert den deutschen Gesetzgeber daher auf, bei seiner Umsetzung des aktuellen EU-Rechtes die schädlichen Auswirkungen möglichst gering zu halten.
Was ist von dieser Warte her von dem vorliegenden Gesetzentwurf zu halten? Positiv ist zu vermerken, dass die Vorgaben für mehrjährige Rahmenverträge für genutzte Fahrplantrassen verbessert werden sollen. Die EVG begrüßt auch die „Experimentierklausel“ für neue Wege der Trassenvergabe im Deutschlandtakt. Das ändert allerdings nichts daran, dass wir das bestehende System der Anreizregulierung bei den Trassenentgelten insgesamt für ungeeignet halten, um die ausreichende Refinanzierung der Eisenbahn-Infrastruktur sicherzustellen. Durch die jetzt vorgeschlagenen Änderungen am ERegG wird die Möglichkeit, die Kosten des laufenden Betriebes der Infrastruktur zu decken, sogar noch verschlechtert. Auch wird die Möglichkeit eingeschränkt, Investitionen zu finanzieren, die einen Produktivitätsfortschritt ermöglichen.
Selbstverständlich ist für uns, dass die Regulierung des Eisenbahnsystems nicht auf Kosten der Beschäftigten gehen darf. Weder darf die Tarifautonomie eingeschränkt noch dürfen die notwendigen Lohn- und Gehaltssteigerungen gefährdet werden.
Die schriftliche Stellungnahme kann unten heruntergeladen werden.
Hier kann die Aufzeichnung der Anhörung angesehen werden