EVG und ETF kritisieren Ausnahme bei Mindestlohn im Verkehrsbereich
Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) hat die Bundesregierung aufgefordert, keinerlei Ausnahmen beim Mindestlohn im Transportgewerbe zu zulassen. "Die Zahlung von Mindestlohn ist keinesfalls beliebig sondern muss auch weiterhin für alle Fahrten in Deutschland gelten", machte der EVG-Vorsitzende in einer gemeinsam mit Europäischen Transportarbeiterförderation (ETF) verfassten Erklärung, deutlich. "Mindestlohn ist unzweifelhaft auch bei Transitfahrten zu zahlen, sowohl auf der Straße, wie auch auf der Schiene", stellte Kirchner fest.
Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) hat die Bundesregierung aufgefordert, keinerlei Ausnahmen beim Mindestlohn im Transportgewerbe zu zulassen. "Die Zahlung von Mindestlohn ist keinesfalls beliebig sondern muss auch weiterhin für alle Fahrten in Deutschland gelten", machte der EVG-Vorsitzende in einer gemeinsam mit Europäischen Transportarbeiterförderation (ETF) verfassten Erklärung, deutlich. "Mindestlohn ist unzweifelhaft auch bei Transitfahrten zu zahlen, sowohl auf der Straße, wie auch auf der Schiene", stellte Kirchner fest.
EVG und ETF kritisieren in ihrer Erklärung, dass die Europäische Kommission "bislang versagt hat, Maßnahmen zu ergreifen, die die soziale Situation im Sinne der Beschäftigten allgemein verbessert". Deshalb müssten die Mitgliedstaaten weiterhin nationale Lösungen suchen, um Lohn- und Sozialdumping im Straßen- und Schienenverkehr zu unterbinden.
Nach Maßgabe der EVG gelten die bestehenden Richtlinien, Löhne und Arbeitsbedingungen der einzelnen Mitgliedstaaten für alle Beförderungen, die unter den Anwendungsbereich der Richtlinie 96/71/EG (Entsendung von Arbeitnehmern) und der Verordnung (EG ) Nr. 593/2008 (Rom I) fallen, sei es Kabotage, internationaler Verkehr oder kombinierter Verkehr. "Entsprechendes gilt auch für den Schienenverkehr", machte Kirchner deutlich.
Die EVG und die ETF erwarten deshalb von der Bundesregierung, dass sie keine Änderungen in den Mindestlohnvorschriften für die Beschäftigten der Transportbranche zulassen werde. Der deutsche Mindestlohn sei ein wichtiger Schritt zur Vereinheitlichung der sozialen Standards in Europa. "Und dafür werden wir uns als Gewerkschaften weiterhin mit Nachdruck und ohne jede Ausnahme einsetzen", stellte der EVG-Vorsitzende, Alexander Kirchner, fest.