EVG-Vorsitz: BuVo legt Wahl-Fahrplan fest
Die EVG geht neue Wege. Für die Wahl einer*eines neuen Vorsitzenden sollte im Dezember ein außerordentlicher Gewerkschaftstag stattfinden.
Die Wahl sowie verschiedene Satzungsänderungen werden nun in einem Mix aus analogen und digitalen Verfahren durchgeführt – das hat der Bundesvorstand in seiner Herbstsitzung beschlossen.
„Wir können heute nicht garantieren, dass wir Anfang Dezember einen sicheren Gewerkschaftstag durchführen können“, so der amtierende Vorsitzende Klaus-Dieter Hommel. Kernelement des Alternativkonzeptes: Die*der Vorsitzende wird per Brief gewählt, die Satzungsänderungen schriftlich abgestimmt. Die Auszählung soll in der Woche vom 7. bis zum 11. Dezember stattfinden. Geändert werden sollen die Richtlinien „Gewerkschaftliche Jugendarbeit“ und „Gewerkschaftliche Frauenarbeit“. Ziel ist, die Strukturen flexibler zu machen.
Der BuVo hat in seiner vollständig digital durchgeführten Sitzung auch die „Arbeitsschwerpunkte 2021-22“ beraten und dem Gewerkschaftstag zur Annahme empfohlen. In dem Dokument, das das Programm 2017-22 der EVG ergänzt und das bisher jährlich erstellte Arbeitsprogramm ablöst, werden in praktikabler Form die Themen der kommenden beiden Jahre bis zum nächsten außerordentlichen Gewerkschaftstag aufgezeigt.
Inhaltlich befasste sich der BuVo u.a. mit einer Positionierung der EVG zum „Green Deal“ der EU sowie zum Vordringen von Private-Equity-Geschäftsmodellen im Pflegebereich. Mit dem Green Deal will die EU-Kommission bis 2050 den Verkehrssektor europaweit CO2-frei gestalten. Die EVG unterstützt dieses Ziel und fordert, bereits jetzt entschiedene Schritte zur Verkehrsverlagerung einzuleiten. Denn nur mit mehr Eisenbahnverkehr ist dieses ehrgeizige Ziel zu erreichen. Zur Lage im Pflegesektor ist für die EVG klar: Pflege darf kein Thema für die private Gewinnmaximierung sein. Sie ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und muss solidarisch organisiert und finanziert werden.