EVG will verbindliche tarifliche Vereinbarungen zum Personalübergang beim Betreiberwechsel vereinbaren
Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft setzt ihre Verhandlungen zum Branchentarifvertrag für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) am Dienstag, den 19. September 2017 in Berlin fort. „Bei den zurückliegenden Verhandlungen haben wir eine Achterbahnfahrt der Arbeitgeberseite erleben müssen; es muss jetzt Schluss damit sein, dass Punkte, über die wir bereits Konsens erzielt haben, wieder in Frage gestellt werden. Wir brauchen konkrete, vor allem aber verbindliche Vereinbarungen, die von allen Unternehmen mitgetragen werden, mit denen wir verhandeln“, machte EVG-Verhandlungsführerin Regina Rusch-Ziemba deutlich.
Die EVG sei angetreten, für gleiche Bedingungen in einer Branche zu sorgen, in der es keine Eisenbahner zweiter Klasse geben dürfe. „Unsere Kolleginnen und Kollegen machen alle einen tollen Job, ganz gleich, bei welchem Unternehmen sie beschäftigt sind, da sollen für alle auch die gleichen Bedingungen gelten“, stellte Regina Rusch-Ziemba fest.
„Wir wollen das EVG-Wahlmodell flächendeckend durchsetzen. Beschäftigte sollen selber entscheiden können, ob sie einen Teil der verhandelten Lohnerhöhung als weitere Lohnerhöhung, in Form von 6 Tagen mehr Urlaub pro Jahr oder als Arbeitszeitverkürzung für sich in Anspruch nehmen. Wir wollen, dass alle Beschäftigten im SPNV die attraktiven Leistungen des Fonds soziale Sicherung in Anspruch nehmen können. Und wir wollen eine arbeitgeberfinanziert Altersvorsorge“, so Regina Rusch-Ziemba. „Am Dienstag werden sich die Arbeitgeber erklären müssen, ob hierüber eine Einigung am Verhandlungstisch möglich ist oder nicht“, machte die EVG-Verhandlungsführerin deutlich.
Auch zu der wichtigen Frage des Personalübergangs wolle man mit den Arbeitgebern verbindliche Vereinbarungen treffen. „Nachdem es uns gelungen ist, gesetzlich zu regeln, dass Beschäftigte eines Unternehmens, das im Ausschreibungswettbewerb unterlegen ist, vom neuen Betreiber übernommen werden sollen, müssen wir jetzt die Bedingungen tariflich regeln, unter denen dieser Wechsel erfolgt“, erklärte Regina Rusch-Ziemba. „Unser Ziel ist es, dass unsere Kolleginnen und Kollegen im neuen Unternehmen zu den gleichen Bedingungen weiterbeschäftigt werden, wie beim bisherigen Arbeitgeber – ihre Ansprüche quasi in einen Rucksack packen und diesen mitnehmen“, so die EVG-Verhandlungsführerin.
„Wir als EVG werden eine solche Vereinbarung nicht nur für betroffene Zugbegleiter und Lokführer abschließen, wir wollen, dass alle Beschäftigten, die von einem Betreiberwechsel betroffen sind, von unserer guten tariflichen Vereinbarung profitieren, also beispielsweise auch Mitarbeiter in der Werkstatt oder in der Verwaltung“, stellte Regina Rusch-Ziemba fest. Das werde man der Arbeitgeberseite am Dienstag noch einmal klar und deutlich signalisieren.