Expert:innen zum Deutschlandticket: Ticket und Finanzierung langfristig absichern!
Am Mittwoch hat im Verkehrsausschuss des Bundestages eine Anhörung zum Deutschlandticket und seiner Finanzierung stattgefunden. Alle befragten Expert:innen waren sich einig: Das Ticket ist ein Erfolgsmodell, kann seine volle Wirkung aber erst entfalten, wenn es langfristig abgesichert ist und Bund, Länder und Verkehrsunternehmen nicht jedes Jahr neu über Preis und Finanzierung verhandeln müssen.
Auch EVG-Verkehrsexperte Matthias Pippert nahm an der Anhörung teil und bezeichnete das Deutschlandticket als eines der wichtigsten verkehrspolitischen Instrumente der aktuellen Wahlperiode. Es sei ein wichtiger Durchbruch, um den Nahverkehr von Bus und Bahn einfach und günstig nutzen zu können. Umsteigeeffekte vom Auto auf ÖPNV und SPNV seien ebenso messbar wie die damit ermöglichte CO₂-Reduktion um mehrere Millionen Tonnen pro Jahr.
Auf die Frage, was am Deutschlandticket verbessert werden müsse, hob Pippert fünf Punkte besonders hervor:
- Das Ticket müsse ohne Ausnahme auf allen Linien Bus- und Bahnverkehrs gelten, wo auch sonst Nahverkehrstarife anerkannt werden.
- Es müsse langfristig, möglichst für zehn Jahre abgesichert werden, denn auch die Fahrgäste bräuchten Verlässlichkeit.
- Das gelte auch für den Preis. Die geplante Preiserhöhung auf 58 Euro „finden wir nicht gut“. Noch könne der Bund sie verhindern. Wenn sie aber dennoch komme, müsse der Preis dann langfristig stabil bleiben. Auch würden dann ermäßigte Tickets für bestimmte Bevölkerungsgruppen noch wichtiger als ohnehin schon.
- Konkret schlug Kollege Pippert eine kostenlose Mitnahmeregelung für Kinder sowie ermäßigte „Deutschlandtickets für Schüler:innen, Azubis, Studierende, Senior:innen und andere Personen mit niedrigem Einkommen vor.
- Der Kauf des Tickets dürfe nicht vom Besitz eines Smartphones oder einer Kredit- oder Bankkarte abhängig gemacht werden. Der Kauf gegen Bargeld und zum sofortigen Fahrtantritt müsse möglich sein.
Anlass der Anhörung war der Entwurf eines „Zehnten Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes“. Darin soll die überjährige Finanzierung des Deutschlandtickets für 2023 bis 2025 geregelt werden, was die EVG begrüßt. Weiterhin soll ein Anteil der Regionalisierungsmittel in Höhe von 350 Mio. Euro statt in 2025 erst in 2026 ausgezahlt werden. Das lehnen wir ab, weil es die verlässliche Finanzierung der SPNV-Leistungen beeinträchtigt.
In der schriftlichen Stellungnahme zu der Anhörung fordert die EVG u.a. auch eine weitere Steigerung der Regionalisierungsmittel, um den SPNV weiter auszubauen. Außerdem fordert die EVG, „mehr Geld für den Aus- und Neubau des Schienennetzes im Bundeshaushalt bereitzustellen und dafür Mittel vom Autobahn-Neubau zur Schiene umzuschichten“. Die Stellungnahme steht unten zum Download bereit.
Weitere Informationen zur Anhörung, u.a. auch die Stellungnahmen der anderen Sachverständigen, gibt es hier.
Anhörung kann als Video auf der Bundestagsseite angesehen werde.
Bereits am 1. März 2023 hatte es eine Anhörung im Verkehrsausschuss gegeben, zu der auch die EVG eingeladen war und eine Stellungnahme abgegeben hatte. Siehe hier.