Familienpolitische Neuerungen zum 01.01.2022
Im Bereich der Familienpolitik treten 2022 einige Anpassungen in Kraft. Wir haben einen Blick darauf geworfen und die wichtigsten Informationen zusammengestellt.
Erhöhung des Kinderzuschlags
Der Kinderzuschlag wird zum Jahresbeginn leicht erhöht und steigt um 4 Euro auf bis zu 209 Euro pro Monat/Kind.
Diese Änderung steht unter dem Vorbehalt, dass nicht kurzfristig eine Kindergelderhöhung zum 1. Januar beschlossen wird.
Beim Kinderzuschlag handelt es sich um einen finanziellen Zuschuss, der zusätzlich zum Kindergeld ausgezahlt wird. Er steht Eltern zu, deren Einkommen für den eigenen Lebensunterhalt reicht, aber nicht für den Unterhalt ihrer Kinder. Außerdem hängt der Anspruch auf den Zuschlag von den Wohnkosten, der Personenanzahl im Haushalt und dem Alter der Kinder ab. Ob ein Anspruch besteht, kann mit dem „Kinderzuschlag-Lotsen“ der Arbeitsagentur vorab geprüft werden.
Steuerrechtliche Anpassungen – Erhöhung Freibeiträge
Ab 2022 gilt ein höherer Grundfreibetrag für die Einkommensteuer, Ledige müssen dann auf ein Einkommen von 9.984 Euro keine Steuern zahlen (Verheiratete 19.968 Euro). Der Kinderfreibetrag ändert sich nicht (weiterhin 5.460 Euro), genau so wenig wie der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (weiterhin 2.928 Euro).
Weitere Ausblicke
Was ändert sich 2022 beim Thema Pflege und Gesundheit
Was ändert sich 2022 beim Thema Rente und betriebliche Altersvorsorge