Finanzierungstreit um Angleichung Rentenwert Ost

Diesen Artikel findest Du in der Imtakt Oktober 2016

26 Jahre nach der Herstellung der deutschen Einheit gibt es endlich einen Gesetzentwurf zur Angleichung der Renten. Der aber wird in der Regierungskoalition blockiert. Die EVG fordert endlich eine Lösung im Sinne der ostdeutschen Rentnerinnen und Rentner.

Seit dem Jahr 2005 hat sich jede Regierungskoalition die Angleichung des Rentenwertes Ost vorgenommen. In den meisten Koalitionsverträgen wurde sogar der Kontext „Gerechtigkeit“ hergestellt. Auch die aktuellen Regierungsparteien haben sich die Lösung des Problems vorgenommen.

Getreu dem Koalitionsvertrag hat SPD-Sozialministerin Andrea Nahles im Sommer einen Gesetzentwurf vorgelegt. Danach soll die Angleichung der Renten in zwei Schritten bis zum Jahr 2020 – also spätestens im 30. Jahr der Wiederherstellung der Deutschen Einheit – erfolgen. Wenn es nach Nahles geht, soll die Finanzierung aus dem Bundeshaushalt sichergestellt werden. Da es sich – wie bei allen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung – um eine sogenannte gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt, ist dies die logische und richtige Art der Finanzierung.

Das Bundesfinanzministerium sieht dies anders. Es lehnt eine steuerfinanzierte Angleichung des Rentenwertes Ost ab und fordert eine Beitragsfinanzierung. Auch eine Koalitionsrunde der drei Parteivorsitzenden von Union und SPD Mitte September brachte hierzu keine Einigung. Stattdessen wurde dieses Thema vertagt – Wiedervorlage in der Koalitionsrunde Anfang Oktober.

Die EVG hat nicht nur zur Angleichung des Rentenwertes Ost, sondern auch zu deren Finanzierung eine klare Haltung. Die für die Rentenpolitik zuständige stellvertretende Vorsitzende Regina Rusch-Ziemba erklärte: „Die Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben war und ist nicht die Aufgabe von Beitragszahlern, sondern die aller Steuerzahler.“ Nach der Entscheidung, die Mütterrente aus Beitragsmitteln zu finanzieren, wäre dies die zweite große rentenpolitische Fehlentscheidung in dieser Legislaturperiode, so Regina Rusch-Ziemba. Diese Art der Finanzierung diene nur dem Ziel des Finanzministeriums, einen ausgeglichenen Bundeshaushalt vorzulegen.

Die EVG-Vizechefin forderte die Parteivorsitzenden von CDU und CSU auf, ihren Widerstand gegen die richtige Finanzierung zur Herstellung eines einheitlichen Rentensystems aufzugeben und dem Vorschlag der Sozialministerin zu folgen. An Merkel und Seehofer gerichtet erklärte Rusch-Ziemba: „Nutzen Sie die Möglichkeit, zum 26. Jahrestag der Wiedervereinigung den ostdeutschen Rentnerinnen und Rentnern endlich eine rentenpolitische Perspektive zu geben. Die Rentenangleichung im 30. Jahr der deutschen Einheit ist schon sehr spät – sie bis zum ‚Sankt Nimmerleinstag‘ hinauszuschieben, wäre ein Skandal und hätte mit der Wertschätzung ostdeutscher Erwerbsbiografien und damit mit der Würdigung der Lebensleistung von Millionen Menschen nichts zu tun!“