Fonds-Leistungen: Arbeitgeber scheitert mit Klage - Auszahlung wie bisher!
Der Versuch des Arbeitgebers, die Ausschüttung der Fonds-Leistungen in den sogenannten „TEG-Betrieben“ (also Betriebe, bei denen nach Tarifeinheitsgesetz keine Tarifverträge der EVG zur Anwendung kommen) zu verbieten, ist nun auch in zweiter Instanz gescheitert.
Eine endgültige Entscheidung fällt voraussichtlich erst das Bundesarbeitsgericht. Im Ergebnis bedeutet die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts, dass die Leistungen bis auf Weiteres in den Betrieben wie bisher ausgezahlt werden können.
Wir warten die Urteilsbegründung des Landesarbeitsgerichts ab, werden diese genau prüfen und im Anschluss informieren. Unser Ziel bleibt: Alle Leistungen, in allen Betrieben (auch bei DB Regio Ulm und den Betrieben der Start GmbH), für alle EVG-Mitglieder.