Freistellung zur Kinderbetreuung wird bis Ende März 2021 verlängert
Wieder einmal zeigt sich, wie wichtig es war, im „Bündnis für unsere Bahn“ frühzeitig Regelungen zu treffen, die jetzt zum Tragen kommen. Wir konnten mit dem AGV MOVE vereinbaren, dass bislang nicht in Anspruch genommene Freistellungstage zur coronabedingten Kinderbetreuung ins neue Jahr übertragen werden.
Das gilt auch im Falle vorgezogener Schulferien! Wir haben vereinbart, dass im Fall vorzeitiger Schulferien oder Schulschließungen in diesem Jahr bei Bedarf ebenfalls Freistellungstage in Anspruch genommen werden können.
Mit der Verlängerung der bisherigen Freistellungsregelungen bis zum 31.3.2021 konnten wir sicherstellen, dass nicht genommene Freistellungstage (50 bei Familien, 100 für Alleinerziehende) nicht verfallen. Da die Pandemie weiter anhält, war es uns wichtig, dass Ihr auch im ersten Quartal des neuen Jahres noch die Möglichkeit habt, Euch um Eure Kinder zu kümmern, wenn diese aufgrund von Corona vorerst nicht mehr in die Schule oder den Kindergarten gehen können.
Auch zur Verlängerung der Freistellung für die Pflege naher Angehöriger sind wir derzeit in Gesprächen. Da müssen wir noch den Bundesratsbeschluss am 18. Dezember 2020 abwarten.
Diese Regelung haben wir für EVG-Mitglieder verhandelt. Der Arbeitgeber wendet sie auf alle Beschäftigten an. Die EVG handelt. Jetzt Mitglied werden!