Für das Recht auf einen sicheren Schwangerschaftsabbruch!
Am 28. September, dem „Safe Abortion Day“, wird seit 1990 weltweit für das Recht auf einen sicheren Schwangerschaftsabbruch geworben. Die Beschlusslage von EVG & DGB hierzu ist eindeutig: Der immer noch bestehende § 218 muss aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden!
Dieser Paragraf stellt auch in Deutschland einen Schwangerschaftsabbruch immer noch grundsätzlich unter Strafe: Es droht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. In den ersten zwölf Schwangerschaftswochen wird eine Abtreibung jedoch nicht geahndet, wenn sich die Betroffene bei einer anerkannten Beratungsstelle beraten lässt.
Eine Expert:innen-Kommission hatte der Ampel-Koalition die generelle Straffreiheit von Schwangerschaftsabbrüchen innerhalb der ersten zwölf Wochen empfohlen. Die EVG würde es begrüßen, wenn sich hier etwas im Sinne der Betroffenen ändern würde.
„Jede Betroffene muss selbst entscheiden können, ohne von Strafe bedroht zu sein. Wohin andere Regelungen führen, sehen wir ja. Da werden Menschen dann z.B. nach traumatischen Fehlgeburten vor Gericht gezerrt. Auch in Deutschland gibt es leider Parteien, die hier jede Wahlfreiheit abschaffen wollen“, fasst Nadja Houy als Vorsitzende der Bundesfrauenleitung die Situation zusammen.
Laut Studien verhindern Verbote keine Schwangerschaftsabbrüche, sondern führen nur zu unsicheren, größtenteils lebensgefährlichen Eingriffen. In einigen Ländern stiegen die Abbrüche nach dem Verbot sogar deutlich an. Zehntausende Frauen sterben jedes Jahr weltweit aufgrund unsicherer Schwangerschaftsabbrüche. Durch die politischen Umbrüche in einigen Ländern wird sich die Lage für Betroffene vermutlich noch weiter verschlechtern.
Im Gegensatz dazu hatte es in Deutschland in dieser Legislatur bereits einige erste, verbessernde Fortschritte bei dem Thema gegeben. So wurde endlich der Paragraf 219a im Strafgesetzbuch (StGB) gestrichen wurde. Dort war das sogenannte „Werbeverbot“ geregelt, welches de facto ein Informationsverbot zum Thema Schwangerschaftsabbruch war. „Seitdem können Ärzt:innen hierüber endlich ganz normal informieren, ohne dafür kriminalisiert zu werden“, so Houy dazu.
Die EVG hatte außerdem begrüßt, dass sogenannte „Gehsteigbelästigungen“ nun verboten sind. Gemeint damit sind Protestaktionen von Abtreibungsgegner:innen im Umkreis von 100 Metern vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, Krankenhäusern oder Praxen.
Für die Bundesrepublik sind zum und um den 28. September in der ganzen Woche viele Aktionen und Demonstrationen mit der klaren Botschaft “Legal, einfach, fair – für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs in Deutschland“ angemeldet.