Geschäftsführer der NASA GmbH besucht die EVG-Geschäftsstelle Magdeburg
Am Rande der Januarsitzung des sachsen-anhaltinischen Landesverbandsvorstandes hatten der Vorsitzende des LVV, Dieter Posner und der Leiter der EVG-Geschäftsstelle Magdeburg, Jürgen Geidies, ein Treffen mit dem neuen Geschäftsführer der NASA GmbH, Peter Panitz, vereinbart. Dieses sollte dann der offizielle Antrittsbesuch bei der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft werden. Herr Panitz hatte bereits als Gast an der Sitzung im Januar teilgenommen.
Der Aufsichtsrat der Landesgesellschaft Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt (NASA) GmbH und das Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt als Gesellschafter des Unternehmens, hatten Peter Panitz im IV. Quartal 2019 mit der Geschäftsführung betraut. Die Neubesetzung wurde notwendig, weil der bisherige Geschäftsführer als Staatssekretär ins Ministerium für Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt gewechselt hatte.
Am Dienstag besuchte nun Herr Panitz die EVG-Geschäftsstelle. Er ist für die EVG in Sachsen-Anhalt kein „Unbekannter“. Seit 1998 ist er bei der NASA GmbH beschäftigt. Er begann als Angebotsplaner, wurde später dann Abteilungsleiter und war seit 2014 Geschäftsbereichsleiter und Prokurist der NASA GmbH.
In entspannter Atmosphäre tauschten sich die EVG´ler mit Herrn Panitz zu aktuell anstehenden Themen aus. Dabei spielten unter anderem die Umsetzung der Ergebnisse aus den Tarifrunden 2016 und 2018, nämlich die 6 bzw. 12 Tage mehr Urlaub aus dem EVG Wahlmodellen, eine Rolle.
Auch die demografische Entwicklung der Beschäftigten in den EVU, die die Verkehrs- und Dienstleistungen in Sachsen-Anhalt erbringen, darf nicht aus den Augen verloren werden. Die anstehenden Bauarbeiten an den Trassen und deren Folgen für den SPNV wurden betrachtet. Die Zweckentfremdung von Regionalisierungsmitteln zur Finanzierung von Schülerverkehren, wurde angesprochen. Themen über Themen, für die es Lösungen geben muss.
Alles in Allem - ein Gedankenaustausch, der auf eine weitere zukünftige Zusammenarbeit sowohl für die Leistungserbringer des SPNV als auch für die Nutzer derselben, nicht zum Schaden sein dürfte.