Gewerkschaftlicher Erfolg: Wiederherstellung der hälftigen Beitragsfinanzierung beschlossen
Die EVG hat den Beschluss des Bundestages zur Wiederherstellung der paritätischen (hälftigen) Beitragsfinanzierung innerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung begrüßt.
Die für die Sozialpolitik zuständige stellvertretende EVG Vorsitzende Regina Rusch-Ziemba erklärte: „Damit wird eine langjährige Forderung der Gewerkschaften erfüllt.“
Die Abschaffung der paritätischen Finanzierung war Bestandteil der „Agenda 2010“. Zum 1. Juli 2005 wurde die hälftige Finanzierung des Beitragssatzes durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer abgeschafft und ein Sonderbeitrag von 0,9 Prozent für die Versicherten eingeführt. Später wurde der Sonderbeitrag in den – noch heutigen – kassenindividuellen „Zusatzbeitrag“ gewandelt.
Die EVG Vize Chefin betonte: „Dies ist ein großer Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit. Es hatte nichts mit Gerechtigkeit zu tun, sämtliche Kosten des medizinischen Fortschritts allein auf den Schultern der Kolleginnen und Kollegen abzuladen.“
Rusch-Ziemba lobte ausdrücklich die SPD. „Die Partei hat ihren Fehler aus der Agendapolitik eingesehen. Ohne die SPD wäre die Wiederherstellung der gerechteren Beitragsfinanzierung nicht im Regierungsprogramm aufgenommen worden.“
„Auch wenn dies ein Tag der Freude ist – die Doppelverbeitragung bei Betriebsrenten muss ebenfalls abgeschafft werden“, so Regina Rusch-Ziemba. Sie versicherte: „Die EVG wird nichts unversucht lassen, damit auch diese Ungerechtigkeit aus dem Gesetzbuch verschwindet.“ Rusch-Ziemba unterstrich: „Die rund 19 Prozent Beitrag für Kranken- und Pflegeversicherung sind höchst ungerecht. Im Kern bedeuten sie eine staatlich verordnete Kürzung der Betriebsrenten und das darf nicht sein!“
Die Wiederherstellung der paritätischen Beitragsfinanzierung tritt zum 01.01.2019 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt zahlt der Arbeitgeber bei den Beschäftigten wieder die Hälfte des Zusatzbeitrages. Bei Rentnerinnen und Rentnern übernimmt dies der Rentenversicherungsträger.