Härtefallfonds: Beteiligung der EVG-Senior:innen im Stiftungsbeirat
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat zu Beginn des Jahres die Gründung einer Stiftung eingeleitet, um eine Härtefallregelung für benachteiligte Rentenempfänger:innen in Deutschland zu schaffen. Zu dieser Gruppe gehören unter anderem mehrere Tausend EVG-Senior:innen, die von der Ost-West-Rentenüberleitung betroffen sind.
Am vergangenen Freitag fand die erste konstituierende Sitzung des Stiftungsbeirats im BMAS statt, bei der Steffen Bosecker für die EVG vertreten war. Steffen war viele Jahre Betriebsrat und ist heute unter anderem Vorsitzender des Landesverbands Senioren Sachsen, Mitglied der Geschäftsführenden Bundesseniorenleitung und des Beschwerdeausschusses der EVG. Er engagiert sich außerdem beim „Runden Tisch Rentengerechtigkeit“, der sich aus betroffenen Berufs- und Personengruppen gebildet hat, um politischen Forderungen Nachdruck zu verleihen.
Die weitere Entwicklung der Stiftung und deren Möglichkeiten bleiben abzuwarten, sicher ist jedoch vor allem eines: Wir als EVG nehmen unser Mandat im Stiftungsbeirat wahr, um die Interessen unserer Mitglieder bestmöglich zu vertreten!
Wir betrachtet sowohl die Härtefallregelung als auch die Bedingungen für eine erfolgreiche Beantragung äußerst kritisch und halten diese für unzureichend und ungerecht. Der Beschluss unseres Gewerkschaftstags 2022 ist unmissverständlich klar: „Die EVG wird sich weiterhin auf allen politischen Ebenen dafür einsetzen, dass die für die Betroffenen entstandene Gerechtigkeitslücke geschlossen wird.“
Die Stiftungsgründung im Rahmen des aufgelegten Härtefallfonds ist lediglich ein erster kleiner Schritt zu einer gerechten Lösung des entstandenen Unrechts. Dennoch möchten wir alle Mitglieder, die es betrifft, bitten, unter Beachtung der Kriterien nun Anträge zu stellen, wir werden uns für eine zügige Auszahlung einsetzen. Wir kämpfen weiter und stehen solidarisch an der Seite unserer Kolleg:innen der ehemaligen Deutschen Reichsbahn!