Happy Birthday, Mitbestimmung
Vor 40 Jahren, am 1. Juli 1976, ist das Mitbestimmungsgesetz in Kraft getreten. Die Gewerkschaften waren enttäuscht, die Arbeitgeber wütend. Heute ist es unbestritten eines der wichtigsten Wirtschaftsgesetze in Deutschland. Es ging und geht bei der Mitbestimmung um nichts Geringeres als um die Demokratisierung der Wirtschaft. Die völlige Gleichberechtigung von Kapital und Arbeit gehörte zu den zentralen Forderungen der Gewerkschaften nach 1945.
Vor 40 Jahren, am 1. Juli 1976, ist das Mitbestimmungsgesetz in Kraft getreten. Die Gewerkschaften waren enttäuscht, die Arbeitgeber wütend. Heute ist es unbestritten eines der wichtigsten Wirtschaftsgesetze in Deutschland.
Es ging und geht bei der Mitbestimmung um nichts Geringeres als um die Demokratisierung der Wirtschaft. Die völlige Gleichberechtigung von Kapital und Arbeit gehörte zu den zentralen Forderungen der Gewerkschaften nach 1945. „Politische Demokratie hat die wirtschaftliche Demokratie zur Voraussetzung“, so der erste DGB-Vorsitzende Hans Böckler. In der besonderen historischen Situation nach dem Zweiten Weltkrieg konnten die Gewerkschaften den Arbeitgebern der Kohle- und Stahlindustrie die Montan-Mitbestimmung abringen. Das entsprechende Gesetz von 1951 legt für die Unternehmen der Montanindustrie echte Parität im Aufsichtsrat fest.
Die Ausweitung dieses Modells war das große Ziel der Gewerkschaften. Das Mitbestimmungsgesetz von 1976 war ein historischer Kompromiss: Es sah eine unechte Parität vor - der Aufsichtsratsvorsitzende, von der Arbeitgeberseite bestellt, hat eine zweite Stimme. Ein Übergewicht der Kapitalseite ist somit eingebaut.
Dennoch sichert das Mitbestimmungsgesetz den Einfluss der Beschäftigten bei der Kontrolle der Unternehmensvorstände ab. Dass dieser Einfluss wichtig ist, wird heute von niemandem mehr ernsthaft bestritten. Mitbestimmung sei heute ein "nicht wegzudenkender Teil der sozialen Marktwirtschaft" und eine „große Errungenschaft“, so Bundeskanzlerin Angela Merkel.
Für die EVG steht die Unternehmensmitbestimmung gleichberechtigt neben der Tarifpolitik und der Betriebsrätearbeit. „Die Arbeitgeber benötigen auch auf höchster Ebene den Sachverstand der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, sagt der EVG-Vorsitzende Alexander Kirchner. „Und wir benötigen die Unternehmensmitbestimmung, um sichere Arbeitsplätze und faire Bedingungen für die Menschen langfristig erhalten zu können.“