Höchste Eisenbahn: Hol’ dir deine Erholungsbeihilfe! *
Jetzt noch handeln und Extra-Bonus sichern: Du bist förderberechtigtes EVG-Mitglied in teilnehmenden Unternehmen? Hole dir deine einmalige Erholungsbeihilfe von 156 Euro - jetzt Antrag stellen und zurücklehnen.
Voraussetzung dafür ist, dass du in diesem Jahr einen Erholungsurlaub von mindestens 1 Woche hast/hattest. Diese einmalige Sonderleistung gilt auch für Auszubildende.
Alles ganz einfach: Den Antrag unter dein-fonds.de/erholungplus24 ausfüllen. Wir machen den Rest.
* In teilnehmenden Betrieben (SozialSicherungsvertrag tarifiert), in denen die Tarifverträge der EVG keine Anwendung finden, darf die Leistung aus rechtlichen Gründen leider nicht ausgezahlt werden. Wo die Erholungsbeihilfe ausgezahlt werden darf, findest du hier.