ILO 190 – Was ist das eigentlich?

ILO 190: Diese Abkürzung haben wahrscheinlich viele Gewerkschafter:innen in den letzten Jahren häufiger mal gehört, wenn es um Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt ging. Doch was steckt eigentlich hinter diesem Kürzel?

Etwa 20 EVG-Kolleg:innen waren am 27.05. auf digitalem Wege zusammengekommen, um sich hierzu aufgleisen zu lassen. Angestoßen worden war dieses Format vom Arbeitskreis Beseitigung von Gewalt der EVG-Bundesfrauenleitung. Referiert wurde von Kolleg:innen aus dem Referat Frauen, Familie und Gleichstellung und der Abteilung Betriebliche Mitbestimmung.

Doch in aller Kürze zur ILO-Konvention 190:

  • Die International Labour Organization (ILO), zu Deutsch „Internationale Arbeitsorganisation" ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen. Die ILO ist damit beauftragt, internationale Arbeitsstandards weiterzuentwickeln. Dazu arbeitet sie u.a. rechtsverbindliche Übereinkommen (Konventionen) aus. 
  • 2019 wurde die ILO-Konvention 190 „Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt“ verabschiedet.
  • Das Übereinkommen liefert die erste internationale Definition von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt, einschließlich geschlechtsspezifischer Gewalt und Belästigung.
  • Die ILO-Konvention 190 wurde in Deutschland am 14.06.2023 ratifiziert (langer Kampf der Gewerkschaften). Sie wird rechtsgültig ab dem 14.06.2024.
  • Ein jährlicher Bericht an die ILO zur Umsetzung durch die Bundesregierung muss nun erfolgen.

Nach den Grundlagen zur ILO und zur ILO-Konvention 190 wurde dann im Detail auf die Vorgaben und Regelungen eingegangen, natürlich nicht, ohne abschließend zu schauen, was Interessenvertretungen hier konkret tun können.

Die EVG wird weiterhin am Thema bleiben und vor allem nach dem 14.06.2024 Materialien zur Umsetzung vor Ort und in Betrieben erarbeiten.