Impftermine während der Arbeitszeit sind möglich!
„Oberstes Ziel der DB bleibt, eine schnelle Impfung aller Mitarbeiter*innen die sich freiwillig impfen lassen wollen.“ Das begrüßen wir!
Wir haben sichergestellt, dass Wegezeit, Wartezeit und Impfzeit bezahlt werden, wenn der Termin in der Arbeitszeit liegt. Ein Beleg des Termins - im Vorfeld oder Nachgang - reicht.
Leider betont der Arbeitgeber weiterhin, dass sich unsere Kolleg*innen um einen Impftermin außerhalb der Arbeitszeit bemühen müssen.
Das ist abseits der Realität. Jeder angebotene Impftermin muss von unseren Kolleg*innen wahrgenommen werden können! Je früher dieser Termin liegt, desto besser!
Deshalb haben wir durchgesetzt, dass es keinerlei Darlegungspflicht gibt, ob ihr einen anderen Termin hättet wahrnehmen können. Solltet ihr zur Verschiebung gedrängt werden, meldet euch bei eurer EVG.