Informationsversammlung der Seniorengruppe Stuttgart
Am vergangenen Donnerstag hat die Seniorengruppe Stuttgart ihre Informationsveranstaltung zum dem Thema „Aktuelles von der KVB, Pflegestärkungsgesetz 2017“ durchgeführt. Vor ca. 150 Teilnehmern referierte der Bezirksgeschäftsführer der KVB Karlsruhe, Ulrich Boppré. Seine Präsentation war ein sehr guter und für die Teilnehmer verständlicher und interessanter Beitrag. Themen seiner Ausführungen waren u. a. die Darstellung der Arbeit der KVB sowie der Tarifänderungen aus 2015 und 2016.
Am vergangenen Donnerstag hat die Seniorengruppe Stuttgart ihre Informationsveranstaltung zum dem Thema „Aktuelles von der KVB, Pflegestärkungsgesetz 2017“ durchgeführt. Vor ca. 150 Teilnehmern referierte der Bezirksgeschäftsführer der KVB Karlsruhe, Ulrich Boppré. Seine Präsentation war ein sehr guter und für die Teilnehmer verständlicher und interessanter Beitrag. Themen seiner Ausführungen waren u. a. die Darstellung der Arbeit der KVB sowie der Tarifänderungen aus 2015 und 2016.
Das neue Erstattungsverfahren wurde anschaulich erläutert und mit Zahlen hinterlegt. Auch wurde die Problematik der Fest- und Höchstbetrage bei Arzneimitteln erklärt. Des weiteren ging Ulrich Boppré noch auf die Entwicklung der Ausgaben und der Einnahmen ein. Dabei sprach der Referent auch über die Entwicklung des KVB-Beitrages (Höchstbeitrag!) unter Beachtung des „Gesetzes zur Neuordnung des Bundeseisenbahnwesens“ (ENeuOG) Artikel 1.
Von Interesse waren auch die Hinweise auf das Pflegestärkungsgesetz 2017. Anschließend fand eine rege Diskussion statt. Die Beantwortung der verschiedenen Fragen wurde von Herrn Boppré klar und verständlich erläutert.
Unter allgemeine Informationen berichtete Helmut Riker u. a. über die Erhöhung der Renten. Eine mögliche Versorgungserhöhung wurde ebenfalls angesprochen, wie auch die Entwicklung der Beiträge zu den gesetzlichen Krankenversicherungen. Der Familien-Rechtsschutz mit seinem Notfallvorsorge-Schutz wurde um das „Testament: EVG und DEVK helfen“ erweitert.
Helmut Riker berichtete nochmals über das Urteil des Bundesfinanzhofes vom 26.06.2014 zur Besteuerung der Fahrvergünstigungen. Hierbei wurde auf den Mustereinspruch gegen den „Einkommensteuerbescheid“ der EVG hingewiesen.
Die Vergabe des Nahverkehrs an immer mehr Privatfirmen mit seinen negativen Auswirkungen auf die Fahrvergünstigungen war ebenfalls Gegenstand seiner Ausführungen.