Infos zum Urlaubsabgeltungsanspruch bei Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit
Welche Ansprüche zur Urlaubsabgeltung bestehen für Beamt:innen, wenn sie wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand gehen?
Wird eine Beamtin bzw. ein Beamter wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt, kann sie oder er einen Urlaubsabgeltungsanspruch nur in Höhe des unionsrechtlich gewährleisteten Mindesturlaubs geltend machen (20 Tage gemäß der Richtlinie 2003/88/EG Art. 7. Für die Abgeltung eines Zeitguthabens gibt es keine Rechtsgrundlage.
Bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs kommt es nur darauf an, wie viel Urlaub die/der Betreffende in dem konkreten Jahr genommen hat. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um „alten“ oder „neuen“ Urlaub handelt.
Im Jahr des Ausscheidens steht der Beamtin/dem Beamten der Mindesturlaub nur anteilig zu, nämlich 1,66 Tage pro Monat (20 Tage / 12 Monate).