Internationale Lokführer befürchten Sicherheitsmängel
Die Lokführervertreter der deutschsprachigen Länder (Luxemburg, FNCTTEL; Schweiz, LPV-SEV; Österreich, Vida; Deutschland, EVG) haben beim diesjährigen internationalen Lokführertreffen, vom 27. bis 29. Juli in Zürich, übereinstimmend Mängel im Kontroll- und Ausbildungssystem der Lokführer festgestellt.
Die Lokführervertreter der deutschsprachigen Länder (Luxemburg, FNCTTEL; Schweiz, LPV-SEV; Österreich, Vida; Deutschland, EVG) haben beim diesjährigen internationalen Lokführertreffen, vom 27. bis 29. Juli in Zürich, übereinstimmend Mängel im Kontroll- und Ausbildungssystem der Lokführer festgestellt.
In allen Ländern wurden bei Einstellungen schon ausgebildeter Lokführer gravierende Unterschiede des Ausbildungsniveaus festgestellt.
Die Sicherheit des Eisenbahnverkehrs muss klar geregelt sein, deshalb fordern die Teilnehmer, dass Ausbildungsdauer und -inhalte für die Fahrerlaubnis durch einheitliche gesetzliche Regelungen vorgegeben werden. Diese Regelungen müssen für die Ersterlaubnis mindestens eine vollständige Ausbildung bis zum Nachweis der Infrastruktur-, und Fahrzeugkenntnisse beinhalten. Die Regelungen sollen europaweit weitgehend gleich sein und die Einhaltung muss überprüft werden.
Die Vertreter der Länder fordern auch die Überwachung und Überprüfung der Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten der Lokführer durch staatliche Kontrollorgane u.a. mit Hilfe geeigneter techn. Mittel wie der Fahrerkarte.
Staatliche Einrichtungen müssen für die erforderlichen Überprüfungen beauftragt und personell ausgestattet werden.
Außerdem fordern die Teilnehmer, dass bei Betreiberwechsel ein diskriminierungsfreier Wechsel der Mitarbeiter zwingend erforderlich ist. Hintergrund ist, dass
ältere Mitarbeiter aufgrund ihrer höheren Eingruppierung im Altunternehmen mit Hinweis auf zu hohe Bezahlung nicht ohne Einkommensverlust übernommen werden. Aus diesem Grund muss es klare Vorgaben zum Übergang der Mitarbeiter beim Betreiberwechsel geben. Ebenso wichtig die verpflichtende Einführung des Bestbieterprinzipes anstatt des Billigstbieterprinzipes bei Ausschreibungen von Dienstleistungen.